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Autor Thema: Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (V)  (Gelesen 1772 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ

Drucksache 17/6325, 24. 05. 2018

A n t w o r t
der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/6094 –
Wirtschaftlicher Stand des SWR V

Zitat
Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6094 – vom 30. April 2018 hat folgenden Wortlaut:
Aus dem 21. KEF-Bericht geht aus den Seiten 269 ff. hervor: „Die Kommission erwartet jedoch, dass die Anstalten ihre Anstrengungen
verstärken, ihre Leistungserstellung wirtschaftlich und sparsam zu erbringen.“ Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm zeigte
sich laut dem Focus-Bericht ‚Dreyer kritisiert ARD-Chef und pocht auf Sparvorschläge‘ verwundert, „dass trotz unserer erheblichen
Sparbemühungen die KEF im Wege großzügiger Annahmen einen so großen Spielraum sieht.“ Es bestehe kein Spielraum für ein
weiteres Sparpaket, ohne dafür am Programm zu kürzen.
Gemäß der Studie „Die Rolle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in der heutigen Medienlandschaft“ der Beratungsgesellschaft
McKinsey & Company beträgt die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender im Jahr 2017 insgesamt
87. Dies ist der höchste Wert im europäischen Vergleich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches Einsparvolumen wird seitens der KEF gesehen?
2. In welchen Bereichen sollen die weiteren Einsparungen erfolgen?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender der Forderung der KEF nicht nachkommen?
4. Welche Einsparmöglichkeiten werden speziell im bestehenden Programm gesehen (bitte um Angabe, ob die Auffassung geteilt
wird, dass Formate gestrichen werden könnten und welches Einsparvolumen dadurch entstehen könnte)?
5. Wird die Tatsache, dass Deutschland europaweit die meisten öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender hat, als Indiz dafür
gesehen, dass man Kürzungen vornehmen kann?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie wird das Programm dahin gehend evaluiert, ob einzelne Bestandteile sinnvoll und vor allem wirtschaftlich sind?
Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der
Landesregierung mit Schreiben vom 23. Mai 2018 wie folgt beantwortet:
Der „Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung
in den Jahren 2016 bis 2019“, der die Grundlage der Kleinen Anfrage ist, wurde im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur
und Netzpolitik – dessen Vorsitzender der Abgeordnete Joachim Paul ist – bereits in der Sitzung am 10. April 2018 vorgestellt und
ausführlich erörtert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die in der Kleinen Anfrage angeführten Äußerungen der KEF sowie der Ministerpräsidentin beziehen sich auf unterschiedliche
Dinge. Die zitierte, von der KEF geäußerte Erwartung einer weiterhin wirtschaftlichen und sparsamen Leistungserstellung muss
im Zusammenhang mit dem – in der Kleinen Anfrage ausgesparten – ersten Satz der angeführten Ziffer im Bericht gelesen werden.
Danach hat die KEF in ihrem 21. Bericht für die laufende Beitragsperiode bis 2020 ausdrücklich keine zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschläge
bei den von der ARD angemeldeten Kosten vorgenommen. Der allgemeine Appell der KEF, trotzdem auch weiterhin
Effizienzpotentiale zu identifizieren und auszuschöpfen, ist insoweit eine Selbstverständlichkeit.
Die Berechnungen und Bewertungen der KEF in ihrem 21. Bericht beziehen sich jedoch ausdrücklich nicht auf die im September 2017
von den Anstalten vorgelegten und im April 2018 ergänzten Sparvorschläge im Rahmen des Prozesses um Auftrag und Strukturoptimierung.
Dieser Prozess ist nicht Gegenstand des 21. KEF-Berichts.

Zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4:
Die konkrete Ausgestaltung des Programms, einschließlich der Aufnahme oder Streichung einzelner Formate unterliegt der
Programmautonomie des Südwestrundfunks. Die Landesregierung kann hier wegen des Grundsatzes der Staatsferne keine Vorgaben
machen.

Zu Frage 5:
Nein. Allein aus der Anzahl der Programme kann nicht auf deren fehlende Notwendigkeit geschlossen werden. Gerade der Südwestrundfunk
hat als Mehrländeranstalt die Aufgabe, mit seinen Programmen sehr unterschiedliche Zielgruppen in sehr unterschiedlichen
Regionen – sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Baden-Württemberg – zu erreichen.

Zu Frage 6:
Siehe Antwort zu Frage 5.

Zu Frage 7:
Der Südwestrundfunk unterliegt – wie alle ARD-Anstalten und auch das ZDF sowie das Deutschlandradio – dem Gebot der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit. Hierbei unterliegt der Südwestrundfunk einer ständigen Kontrolle durch seine Aufsichtsgremien.
Die Verantwortlichen des Südwestrundfunks befinden sich zudem auch über die inhaltliche Ausgestaltung der verschiedenen
Programme in einem permanenten Austausch mit den Gremien.

Heike Raab
Staatssekretärin

Download des Originaldokuments (pdf, ~ 730 kb)
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6325-17.pdf

Alternativ im Anhang


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Zitat
Zu Frage 7:
Der Südwestrundfunk unterliegt – wie alle ARD-Anstalten und auch das ZDF sowie das Deutschlandradio – dem Gebot der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit. Hierbei unterliegt der Südwestrundfunk einer ständigen Kontrolle durch seine Aufsichtsgremien. [...]

Heike Raab
Staatssekretärin

zu Frage 1-6:
keine Antwort

zu Frage 7:
Bei der Geldverbrennung, die da an den Tag gelegt wird, kann man von "unterliegen" wohl nicht sprechen, eher von "obsiegen".   >:D

Da hat man wohl den Frosch gefragt, wie der Sumpf trockenzulegen wäre... die selbe Qualität an Antwort, wie vor dem BVerfG!

MfG
Michael


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Tja, @maikl_nait...


...
Da hat man wohl den Frosch gefragt, wie der Sumpf trockenzulegen wäre... die selbe Qualität an Antwort, wie vor dem BVerfG!
...


...es hatte mal vor vielen, vielen Jahren eine recht originelle Machtdefinition seitens eines deutschstämmigen US-Politologen (Karl-Werner Deutsch) gegeben, die da in etwa schlicht gelautet hatte: "Macht zu haben heißt, nicht lernen zu müssen"*).

*) Wobei "müssen" natürlich der Möglichkeit nach grundsätzlich zweifach zu denken wäre, als "Nicht-Wollen" (Verweigerung) wie auch als "Nicht-Können" (also Dummheit). Im ersten Fall kommt es ggf. auf die Kraftprobe an, im zweiten Fall ist die Dummheit essentiell - aber dann nur die des Bürgers, wenn der einem ihm übergeordneten Dummen das Lernen erspart

Darüber nachzudenken sollte sich wirklich für jeden lohnen, dem die Verhältnisse auf den Sender gehen. Ferner sollte sich daran insgesamt zeigen, dass im übergeordneten Zusammenhang die juristische Schiene mit den entsprechenden Klagen stets nur einen Teil des "Spielfeldes" umgrenzt - je nachdem natürlich, wie angemessen das BVerfG entscheidet, wie es sich also ggf. politischer Entscheidung - i. S. von "Too big to fail" oder auch "Too big to jail" zugunsten des ÖRR in der bestehenden, schlicht obszön verfetteten Verfasstheit - zu enthalten versteht. Letzteres soll dem BVerfG in der Vergangenheit ja nicht immer gelungen sein.

PS: Die zitierte Aussage charakterisiert doch bestens auch das Gesülze dieser Raab - und erklärt überdies auch hervorragend die zur Schau gestellte Dickfelligkeit der ÖRR-Parteien-Connection insgesamt. Steht bspw. dem SED-Politbüro in den letzen Tagen seiner Existenz nur unwesentlich nach :->>>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 11:28 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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