Tja, @maikl_nait...
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Da hat man wohl den Frosch gefragt, wie der Sumpf trockenzulegen wäre... die selbe Qualität an Antwort, wie vor dem BVerfG!
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...es hatte mal vor vielen, vielen Jahren eine recht originelle Machtdefinition seitens eines deutschstämmigen US-Politologen (Karl-Werner Deutsch) gegeben, die da in etwa schlicht gelautet hatte: "Macht zu haben heißt, nicht lernen zu müssen"*).
*) Wobei "müssen" natürlich der Möglichkeit nach grundsätzlich zweifach zu denken wäre, als "Nicht-Wollen" (Verweigerung) wie auch als "Nicht-Können" (also Dummheit). Im ersten Fall kommt es ggf. auf die Kraftprobe an, im zweiten Fall ist die Dummheit essentiell - aber dann nur die des Bürgers, wenn der einem ihm übergeordneten Dummen das Lernen erspart
Darüber nachzudenken sollte sich wirklich für jeden lohnen, dem die Verhältnisse auf den Sender gehen. Ferner sollte sich daran insgesamt zeigen, dass im übergeordneten Zusammenhang die juristische Schiene mit den entsprechenden Klagen stets nur einen Teil des "Spielfeldes" umgrenzt - je nachdem natürlich, wie angemessen das BVerfG entscheidet, wie es sich also ggf. politischer Entscheidung - i. S. von "Too big to fail" oder auch "Too big to jail" zugunsten des ÖRR in der bestehenden, schlicht obszön verfetteten Verfasstheit - zu enthalten versteht. Letzteres soll dem BVerfG in der Vergangenheit ja nicht immer gelungen sein.
PS: Die zitierte Aussage charakterisiert doch bestens auch das Gesülze dieser Raab - und erklärt überdies auch hervorragend die zur Schau gestellte Dickfelligkeit der ÖRR-Parteien-Connection insgesamt. Steht bspw. dem SED-Politbüro in den letzen Tagen seiner Existenz nur unwesentlich nach :->>>.