Es ist ja auch einmalig dreist gewesen, den Rundfunkstaatsvertrag national durchzuboxen und nicht von der EU-Kommission absegnen zu lassen
Im Normalfall werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, EU-Recht in nationales Recht "umzuwandeln" bzw. nationale Rechtsvorschriften EU-rechtskonform anzupassen.
jetzt hat man den Salat
1.) Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage Gebührenbescheide erstellt wurde, andere Gerichte aufgefordert wurden, Vollstreckungen auszuführen usw.
2.) Deutschland wäre verpflichtet gewesen, den Rundfunkstaatsvertrag von der EU-Kommission prüfen zu lassen, was aber ignoriert worden ist
3.) Der Rundfunkstaatsvertrag bindet aber die VG-Instanzen, an den sich die Kläger gegen den BS erst einmal wenden müssen.
4.) Statt die Fragen der EU-Rechtskonformität vom EuGH klären zu lassen, haben sich die VGe darin verstiegen, dass nach der Auffassung der urteilenden Richter, der Rundfunkstaatvertrag EU-rechtskonform wäre und damit auch die Bescheide rechtens wären
a.) damit haben die VG ihre Kompetenzen überschritten und außerdem nicht beachtet, dass Deutschland schon mit dem nationalen Alleingang EU-rechtswidrig gehandelt hat
b.) Kommt der EuGH zum Schluss, dass der Rundfunkstaatsvertrag EU-rechtswidrig ist, sind alle VG-Urteile-mit der Fragestellung-aufzuheben.
Das Bundesverfassungsgericht prüft ob die Kläger in ihren Grundrechten beschnitten oder behindert wurden, bzw. ob der Rundfunkstaatsvertrag in seinen Inhalten GG-konform ist. Ohnehin ist der EuGH die höchste Instanz und kann dann prüfen, ob nationale Gesetzgebungen EU-rechtskonform sind, oder ob die Gesetze angepasst werden müssen