OT aber wichtig
[..]Natürlich auch mit dem Wissen, bei letzter Konsequenz, eine Gefängnisstrafe droht, wenn ich der Aufforderung der Zahlung des Zwangsbeitrag nicht nachkomme!
Dies ist Panikmache, falsch und vor allem irreführend:
Eine (Beuge-)Haft
droht nur dann wenn man im Vollstreckungsverfahren einem gesetzten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt.
Dann - und nur dann -
kann auf
Antrag des Gläubigers ein Antrag auf Haftbefehl gestellt werden.
Wird diesem stattgegeben,
kann es zu einer Verhaftung kommen.
Diese Beugehaft soll dazu dienen, Deinen Willen zu brechen auf dass Du dann eben doch die Vermögensauskunft abgibst.
Bislang aufgelaufene Beitragsschulden usw. bleiben weiterhin bestehen und sind weiterhin vollstreckbar!
Gruß
Kurt
Edit "Bürger":
Ja, richtige und wichtige Richtigstellung - hier jedoch bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."