Hallo!
@pinguin
Hier ist Dir zu widersprechen -- durch Transformation oder Zustimmung sind aus den geänderten Rf-Staatsverträgen Landesgesetze "RStV", "RBStV" usw geworden. Der Ansatz, an diesen "Gesetzwerdungsverfahren" illegale Unregelmäßigkeiten nachzuweisen hat bisher keine Früchte getragen, damit sind die Landesgesetze "RxxStV" leider noch in Kraft, und werden, besonders nach BVerfG-Entscheid, von den Instanzgerichten angewendet, und zwar "Einfach für alle".
Diese Landesgesetze ermächtigen die LRAen, sich an allen "Inhabern" zu vergreifen.
PS: Ähnlichkeiten mit anderen Ländern, oder früheren Zuständen, sind nicht zufällig, sondern offensichtlich politisch gewollt (Abnickerei in den LTen) und werden gerichtlich durchgesetzt (BVerfG: "Auf den Willen kommt es hierbei nicht an").
PPS: Eine Möglichkeit (im Rahmen dieses Threads) ist bspw, die Einschränkung der Leistungsbestimmung durch den Schuldner anzugreifen, oder auch die willkürliche Auswahl eines Inhabers für die Gesamtschuldnerschaft. Denn eine Satzung ist kein Gesetz, und benötigt eine gesetzliche Grundlage für die Setzung der jeweiligen Artikel.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"