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Domain-Streit: »Tagesumschau« verletzt den Werktitel »Tagesschau«

Begonnen von ChrisLPZ, 30. Mai 2018, 16:36

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ChrisLPZ

domain-recht.de, 30.05.2018

»Tagesumschau« verletzt den Werktitel »Tagesschau«

Eine Rundfunkanstalt der ARD sah ihre Rechte an dem Titel der »Tagesschau« durch die Betreiberin der Domain tagesumschau.de verletzt und wandte sich an die Hamburger Gerichte. Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied in einem ausführlich begründeten Urteil, dass in der Tat die Domain tagesumschau.de den Werktitel »Tagesschau« verletzt.

Von RA Daniel Dingeldey

Zitat
Die Klägerin, eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt und Teil der ARD, geht gegen die Betreiberin der Domain tagesumschau.de, eine Kommanditgesellschaft, und ihren Vorstand vor, da sie ihre Rechte am Werktitel »Tagesschau« und an ihrer Marke »Tagesschau« verletzt sieht. Die ARD strahlt seit 1952 die »Tagesschau« aus, ist seit 1984 Inhaberin einer deutschen Wortmarke »Tagesschau« und seit 2011 Inhaberin einer entsprechenden EU-Marke; zudem betreibt sie seit dem Jahr 1996 die Internetseite tagesschau.de. Die Beklagten betreiben seit 2014 unter der Domain tagesumschau.de eine Nachrichten- und Informationsseite, auf die auch von tagesumschau.com sowie tagesumschau.eu weitergeleitet wird. Domain-Inhaber ist ein Dritter. Die Beklagte zu 1), eine Kommanditgesellschaft, meldete 2014 die Wortmarken »tagesumschau.de«, »Tagesumschau einfach schneller informiert« sowie eine Wort-/Bild-Marke »Tagesumschau einfach schneller informiert« an. Nachdem die Klägerin darauf aufmerksam wurde, mahnte sie die Beklagten ab. [...]

Das hOLG Hamburg hatte keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage und bestätigte das Urteil des LG Hamburg (hOLG Hamburg, Urteil vom 01.03.2018, Az. 3 U 167/15). Mit ihrem Antrag richte sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte unter dem Werktitel »Tagesumschau« im Internet Nachrichten- und Informationsinhalte anbietet, und zwar unter der Second Level Domain tagesumschau. [...]

Zwischen »Tagesschau« und »Tagesumschau« besteht nach Ansicht des hOLG Hamburg auch Verwechslungsgefahr. Dem Werktitel »Tagesschau« sei eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen, da die seit 1952 ausgestrahlte Sendung überaus bekannt sei und hohe Einschaltquoten aufweise. Das zeige sich unter anderem darin, dass »Tagesschau« 1984 als verkehrsdurchgesetzte Marke eingetragen wurde. Die Werkkategorien von »Tagesschau« und »Tagesumschau«, Nachrichtensendung und Internetnachrichtenportal, ähneln einander. Der Verkehr sei darüber hinaus daran gewöhnt, dass auch die ARD ein Internetangebot habe, mit dem sie ihre Fernsehsendung unter tagesschau.de flankiere. Schließlich wiesen beide Begriffe, »Tagesschau« und »Tagesumschau«, eine starke Ähnlichkeit auf, womit die Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr erfüllt seien. Das hOLG Hamburg vertieft alsdann die Frage des Schutzumfangs der Werktitel. Für »Tagesschau« sah das hOLG Hamburg dabei einen besonders weiten Schutzumfang aufgrund eines Gutachtens bestehen, welches die Klägerin vorgelegt hatte. Dieses Gutachten von 1994, auf das das Gericht weiter einging, stammte aus einem früheren Rechtsstreit und bescheinigte, dass der Sendungstitel »Tagesschau« berühmt ist. [...]

Nachdenklich stimmt an diesem Urteil der Rückgriff auf ein Gutachten von 1994. Ob den jungen Generationen, die sich vom linearen Fernsehprogramm abgewendet haben oder nie auf die Idee gekommen sind, Fernsehen zu nutzen, die Tagesschau derart geläufig ist, wie das das Gutachten für 1994 bescheinigt, darf angesichts der Altersdurchschnittsquote der aktiven Fernsehzuschauer, die für die ARD vor einem Jahr bei etwa 60 Jahren lag, durchaus bezweifelt werden. Und dass die Seniorengeneration keineswegs das Internet so intensiv nutzt wie jüngere Generationen, spricht ebenfalls gegen den sehr hohen Bekanntheitsgrad der Tagesschau in heutiger Zeit.

Weiterlesen auf:
http://domain-recht.de/domain-recht/werktitel/holg-hamburg-tagesumschau-verletzt-den-werktitel-tagesschau-66406.html
,,Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Peli

So wenig ich den ÖRR mag, aber das hier war von vornherein abzusehen. Es spielt keine Rolle, ob ich mich mit einem DAX-Konzern wegen einer sehr ähnlichen Wortmarke oder einer millardenschweren ÖRR-Rundfunkanstalt rumschlage. Schade um´s Geld. Das Ding war nicht zu gewinnen, dafür gab es die Wortmarke Tagesschau einfach schon zu lange und sie war zu bekannt.
Hier hätte im Vorfeld eine Rechtsberatung erfolgen müssen.
Wenn ich mich als Elefant verkleide und einem Elefantenbullen neckend am Schwanz ziehe, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn er auf mich losgeht - und ich dann den Kampf verliere.

LG Peli