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Autor Thema: Verfassungsgericht prüft ab Mittwoch deutschen Rundfunk-Beitrag  (Gelesen 23570 mal)

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derStandard.de, 12.05.2018

Höchstgericht
Verfassungsgericht prüft ab Mittwoch deutschen Rundfunk-Beitrag

Seit 2013 Abgabe für alle Haushalte unabhängig vom Empfang


Zitat
Karlsruhe – Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft ab Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Beitrags von derzeit 17,50 Euro monatlich. Seit 2013 wird eine einheitliche Abgabe pro Haushalt eingehoben – unabhängig davon, ob es sich etwa um eine Zweitwohnung handelt, um einen Single-Haushalt ohne Empfangsgeräte oder um eine Studenten-WG mit mehreren PCs, die auch Radio- und TV-Programme empfangen können.

Ansatzpunkt: Länder-Steuer
[…]
"Staatsferne Finanzierung“
[…]
Beihilfenverhahren
[…]
Österreich: Budgetfinanzierung statt Gebühren
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.derstandard.de/story/2000079614700/verfassungsgericht-prueft-ab-mittwoch-deutschen-rundfunk-beitrag


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t-online.de     12.05.2018

Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe prüft Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags

Das Bundesverfassungsgericht wird ab Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Insgesamt vier Kläger halten der Erhebung für unzulässig. Vor allem, dass der Beitrag pro Haushalt und unabhängig von der Existenz von Empfangsgeräten gezahlt werden muss, ist Streitpunkt.

Zitat
Rechtmäßigkeit der Finanzierung wird nicht infrage gestellt
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich ist unumstritten. In seinem achten Rundfunk-Urteil von 1994 hatte Karlsruhe geurteilt, dass die Staatsfreiheit der Öffentlich-Rechtlichen auch durch eine "unabhängige Finanzierung" gesichert werden muss.
Weiterlesen auf :
https://www.t-online.de/finanzen/id_83759398/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-prueft-zulaessigkeit-des-rundfunkbeitrags.html


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Es darf darauf hingewiesen werden, daß seit EuGH C-337/06 die Finanzierung eben nicht unabhängig ist, sondern "aus staatlichen Mitteln" geleistet wird.

Zitat
dass die Staatsfreiheit der Öffentlich-Rechtlichen auch durch eine "unabhängige Finanzierung" gesichert werden muss.
Was in Europa nur auf vertraglicher Basis zwischen Rundfunknutzer und Rundfunkunternehmen möglich ist.

Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit hat freilich kein Bürger die Pflicht, einen derartigen Vertrag abzuschließen.


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Salzburger Nachrichten     13.05.2018


Medien
Deutsches Verfassungsgericht prüft Zulässigkeit des Rundfunkbeitrag

In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag seit seiner Einführung im Jahr 2013 für viele Bürger ein Ärgernis. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht ab Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Beitrags von derzeit 17,50 Euro monatlich.
Zitat
"Gebühr" der doch ein "Beitrag" ?
Die Frage, ob die monatlichen Zahlungen nun als "Gebühr" oder "Beitrag" zu werten sind, ist für weitere Klagepunkte womöglich von Bedeutung: Ein Beitrag ist im Gegensatz zu einer Gebühr im Grundsatz nicht an die Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, allein die Möglichkeit dazu reicht aus. So rügen die Beschwerdeführer etwa die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen als eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, da deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk hören könnten.
Weiterlesen auf :
https://www.sn.at/panorama/medien/deutsches-verfassungsgericht-prueft-zulaessigkeit-des-rundfunkbeitrags-27846895


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Handelsblatt     15.05.2018

Streit um Finanzierung von ARD und ZDF
Bundesverfassungsgericht nimmt sich den Rundfunkbeitrag vor

Viele Gerichte haben sich mit Einwänden gegen das öffentlich-rechtliche Finanzierungsmodell befasst. Jetzt ist Karlsruhe am Zug.
Zitat
Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen. Die Beschwerdeführer sehen außerdem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig. Es geht immerhin um fast acht Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlung in der Regel mehrere Monate. (1BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 und 1 BvR 836/17)
Weiterlesen auf :
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-bundesverfassungsgericht-nimmt-sich-den-rundfunkbeitrag-vor/22499486.html






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Focus     15.05.2018

Mehrere Verfassungsbeschwerden eingegangen
Streit um Zwangsgebühr: Bundesverfassungsgericht nimmt sich Rundfunkbeitrag vor

Nach jahrelanger Kritik und zahlreichen Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Mittwoch zwei Tage lang mit Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und einem Unternehmen. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen.
Zitat
Der Leiter der Sixt-Rechtsabteilung, Andrew Mountstephens, hält den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos auch deswegen für verfassungswidrig, weil er nur unter Mitwirkung der Zahlungspflichtigen eingetrieben werden könne.

Das sei in den bisherigen Gerichtsverfahren von Sixt zwar ausführlich vorgetragen, von den Gerichten jedoch in ihren Urteilsgründen vollkommen ignoriert worden, kritisiert er. „Der Unehrliche kann kaum erwischt werden, der Ehrliche ist der Dumme.“ Allein bei Sixt seien fast 50.000 Fahrzeuge mit einem monatlichen Beitrag von 5,83 Euro betroffen, sagt Mountstephens.
Weiterlesen auf :
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/streit-um-zwangsabgabe-bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-mehrere-klagen-gegen-rundfunkbeitrag_id_8930079.html


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Tereza

STUTTGARTER ZEITUNG.DE

Zitat
Bundesverfassungsgericht
Der Kampf gegen die „Zwangsabgabe“

Von Christian Gottschalk 15. Mai 2018 - 17:33 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Mittwoch und Donnerstag über den Rundfunkbeitrag. Es geht um Recht und Politik – aber auch um familiäre Bande.
...
Die Zahl der Beschwerden ist gewaltig. Mehr als 400 sind in Karlsruhe eingegangen, rund 140 sind noch anhängig. Insgesamt vier hat das Gericht nun für das Verfahren zugelassen.
...
Es ist nicht das erste Mal, dass die höchsten deutschen Richter ins Grundgesetz schauen, um herauszufinden, ob die Menschen im Land wie bisher für öffentlich-rechtliches Fernsehen bezahlen müssen. Doch selten war es so spannend. Die Angelegenheit hat eine politische Dimension, natürlich eine juristische und ein klein wenig auch eine familiäre. Politisch geht die generelle Diskussion über die Rundfunkfinanzierung in eine neue Runde. Dabei ist noch nicht ganz vergessen, dass die Schweiz erst vor wenigen Wochen eine Volksbefragung über ihr Modell abgehalten hat. Mehr als 70?Prozent wollten die Gebühr letztlich beibehalten.

Die juristische und die familiäre Dimension sind schließlich aufs Engste miteinander verknüpft – und zwar mit dem Namen Kirchhof. Das rechtliche Konstrukt hinter dem Rundfunkbeitrag hat der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof ersonnen. Sein Gutachten bildet die juristische Grundlage für die aktuelle Abgabe.
...
Da liegt es nahe, an eine mögliche Befangenheit zu denken. Das Gericht sieht das jedoch anders und hat entsprechende Anträge Anfang Mai zurückgewiesen. Ferdinand Kirchhof darf also überprüfen, ob Paul Kirchhofs Gutachten mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
...
Und egal, wie das Verfassungsgericht in seinem Urteil, das in ein paar Monaten erwartet wird, auch entscheidet: Ärger droht auch von anderer Seite. Das Landgericht in Tübingen hat den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob die Abgabe mit dem Europarecht in Einklang zu bringen sei. In Polen, Tschechien oder Frankreich ist die vergleichbare Abgabe drei bis zehn Euro im Monat billiger. Menschen, die in Grenznähe wohnen, könnten auch dort bezahlen.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesverfassungsgericht-gez-nachfolger-auf-dem-pruefstand.d14d4846-982e-4c6e-a4d2-26ff99ed8b2e.html


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Kurze Anmerkung zum Focus-Artikel:

Es wurde vom örR stolz vorgetragen, es wären nach anfänglichen 3 Mio Fahrzeugen mittlerweile knapp über 4 Mio Kfz angemeldet, die Beitragsgerechtigkeit würde also funktionieren -- darauf die Antwort von Sixt-Vertretern, daß es amtlich über 9 Mio betriebliche Kfz gibt.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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