Landtag Rheinland-Pfalz
Vorlage 17/ 3269 vom 30. Mai 2018
An die Mitglieder des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik
Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 30. Mai 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
„Rundfunkgebühr: Einwohnermeldeämter melden Adressen“Begründung:
Seit dem 7. Mai 2018 informieren die Einwohnermeldeämter den „Beitragsservice“ der öffentlich-rechtlichen Sender über die Meldeadressen beitragspflichtiger Bürger. Diese Daten dienen als Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages.
Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.
Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:
- Wie wird im Zuge dieser Maßnahme gewährleitet, dass den gesetzlichen Vorgaben und den Prinzipien des Datenschutzes Rechnung getragen wird?
- In welchem Umfang werden den Kommunen die durch die o.g. Maßnahme entstehenden Kosten erstattet?
- Inwiefern trägt diese Maßnahme aus Sicht der Landesregierung zu einem Akzeptanzverlust des Gebührensystems insgesamt bei?