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Autor Thema: Klage vor VwG gg. Ablehnung d. Widerspruchs noch sinnvoll ?  (Gelesen 1102 mal)

K
  • Beiträge: 215
da ja der Instanzenzug durchlaufen ist und aktuell ja eine Klage beim BVerfG vorliegt.

Was ist zu tun in einem fiktiven Fall wo aktuell die vierwöchige Klagefrist läuft nach ablehnenden Widerspruchsbescheid durch die LRA. Kann auf Antrag die Vollstreckung abgewehrt werden ? Welche Meinungen gibt es dazu ?


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