Geschätztes Forum,
das Bayerische Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (
VwZVG) besagt:
Art. 27
Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts
(1) 1Für die Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts gilt Art. 26 entsprechend, soweit sie Verwaltungsakte erlassen können und zur Anbringung der Vollstreckungsklausel befugt sind. 2[...]
(2) 1Soweit die juristische Person des öffentlichen Rechts ihre Geldforderungen durch Verwaltungsakt geltend machen darf, kann die Staatsregierung durch Rechtsverordnung die Befugnis zur Anbringung der Vollstreckungsklausel erteilen, wenn bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts gewährleistet ist, daß die Vollstreckungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. 2 [...]
Dass der Bayerische Rundfunk Festsetzungsbescheide als Verwaltungsakte erlassen darf ist unstrittig. Jedoch mangelt es meines Erachtens für die Anbringung der Vollstreckungsklausel an der erforderlichen Rechtsverordnung gemäß Art. 27 VwZVG.
Aus den relevanten rundfunkrechtlichen Normen konnte ich keine entsprechende Befugnis des BR herauslesen. Weiß jemand genaueres zu dieser Thematik?