SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERNKleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DIE LINKE)
Drs.-Nr.: 6/13017
Thema:
Gebühreneinnahmen durch Melderegisterauskünfte im Freistaat Sachsen im Jahr 2017
Frage:
In welcher Höhe haben die Kommunen im Freistaat Sachsen aus Mel-
deregisterauskünften im Jahr 2017 Einnahmen (Angabe des Betrags
bitte insgesamt und unterschieden nach:
a) einfacher Melderegisterauskunft an Private
b) Sammelauskünfte an Private
c) erweiterter Melderegisterauskunft
d) Gruppenauskünfte an Private
f) Auskünfte an Adressbücher
g) Auskünfte von Alters- und Ehejubilaren an die Presse
h) Auskünfte an Religionsgemeinschaften
i) Auskünfte an den MDR
j) Auskünfte an den Suchdienst
k) sonstige Einnahmen
erzielt?
Vorbemerkung:
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die sächsischen Meldebehörden um Auskunft ersucht. Eine umfassende Statistik über die einzelnen Fragegegenstände wird bei diesen nicht geführt.
Die Rückmeldungen der Meldebehörden sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen
s. Abbildung 1
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