Der individuell zurechenbare Vorteil wird durch das Innehaben einer Betriebsstätte erfasst, weil die Betriebsstätten nahezu lückenlos mit Empfangsgeräten ausgestattet sind. Es liegen hinreichende Erkenntnisse vor, die die tatsächliche Annahme der nahezu flächendeckenden Verbreitung von Rundfunkempfangsgeräten in Betriebsstätten stützen. (...) Aufgrund dessen kann unwiderleglich vermutet werden, dass sich in Betriebsstätten ein Gerät für den Empfang von Rundfunkprogrammen befindet und ein Betriebsstätteninhaber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen kann.
Für diese Behauptung führt das BVerwG lediglich ein anderes Urteil des BverwG an. Einen Beleg dafür, dass in Betriebsstätten, darunter werden auch Kuhställe verstanden, nachezu flächendeckend Empfangsgeräte verfügbar sind, habe ich noch nicht gesehen. Im Gegenteil ist in den Büros, die ich bisher aus beruflichen Gründen gesehen habe, die Nutzung von Radios und TV-Geräte weder üblich noch erlaubt. Bei Bedarf führe ich die Richter gern einmal durch die Realität der bundesdeutschen Arbeitswelt. Es mag sein, dass die Geschäftsführung von Unternehmen aus Rundfunkangeboten gelegentlich einen Nutzen ziehen, - mir fällt keine Sendung ein, bei der das der Fall sein kann, - die Unternehmensführung wird diesen aber nicht aus dem Konsum von Rundfunksendungen während der Geschäftszeit ziehen. Welchen Nutzen sollen Unternehmen aus Sendungen am Tag ziehen mit Titeln wie
- In aller Freundschaft - Die jungen Ärzte
- Elefant, Tiger & Co
- In aller Freundschaft
- Hochzeit in Rom
- Sturm der Liebe
- Panoramabilder
- Länder-Menschen-Abenteuer
- Dings vom Dach
- Kunst und Krempel
- Notruf Hafenkante
- Bares für Rares
etc.
Man fragt sich, wie kann man Richter am BVerwG werden? Mit der frühzeitigen Entscheidung zur Lobotomie oder dem vollständigen Ersatz des Hirns durch ein halbes, trockenes Brötchen?
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.