Es gibt auch den den Art. 5 Satz 2 GG und der lautet:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ... "
Eines dieser allgemeinen Gesetze ist zum Beispiel der Art. 2 Satz 1 GG:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".
Verwechsele bitte nichts; im Grundgesetz wie auch in den Landesverfassungen stehen die Grundrechte; der von Dir zitierte Art. 2 Satz 11 GG ist ein Grundrecht und kein Teil eines allgemeinen Gesetzes.
Teil eines allgemeinen Gesetzes, sogar Bundesgesetzes, wäre Art. 10 EMRK, (ja, schon wieder), auch auf Basis der grundgesetzlichen Bestimmung lt.
Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandhttps://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.htmlEMRK ist also als völkerrechtlicher Vertrag, in 1952 durch den damaligen Bundeskanzler, Herrn Adenauer, für die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, und seither Bundesrecht. Sie nicht einzuhalten, ist also auch ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.
Ach, so:
Art. 10 zur Informations- und Meinungsfreiheit in der verbindlichen englischen Sprachfassung enthält:
"without interference by public authority"; frei übersetzt: "ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität".
Was für einen Rundfunk braucht die Gesellschaft?
Braucht die Gesellschaft einen Rundfunk?
Braucht die Gesellschaft noch einen Rundfunk?
Alle 3 Fragen lassen sich mit "Ja" beantworten, weil Rundfunk, entsprechendes betriebsbereites Empfangsgerät mal vorausgesetzt, eines der Echtzeit-Systeme ist, ohne die eine moderne Gesellschaft, bspw. für den Havarie- bzw. Katastrophenfall, oder, für die, die darauf angewiesen sind, Verkehrsfunk, nicht sinnvoll auskommt.
Rundfunk ist nicht nur das, was in der Glotze kommt; bspw. auch Polizeifunk oder Flugfunk sind Rundfunk.
Rundfunk wird also ganz klar benötigt.
Pay-per-View ist die gerechteste Lösung für alle Beteiligten!
Man sollten den Kreis jener, die ihn finanzieren, derart begrenzen, daß es nur jene sind, die ihn brauchen und nutzen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;