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Autor Thema: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe: Verfassungsbeschwerde gegen RB  (Gelesen 2964 mal)

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autohaus.de, 23.04.2018

"Sinnfreie Verschrottung" von Dieselautos


Zitat
[…]
Auch bei den Rundfunkgebühren werde man nicht locker lassen, unterstrich der Branchenvertreter. "Dass eine Handelsware mit einem Rundfunkbeitrag belegt wird ist nicht nachvollziehbar. Dagegen wehren wir uns bis in die höchste Instanz." Ein baden-württembergischer Autohausunternehmer hat mit Unterstützung des ZDK und dessen Landesverband beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkbeiträge für Vorführwagen eingelegt.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.autohaus.de/nachrichten/kfz-gewerbe-hessen-sinnfreie-verschrottung-von-dieselautos-2157604.html


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IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft     29.03.2018

GEZ-Gebühren für Vorführwagen: Autohaus legt Verfassungsbeschwerde ein
Zitat
[…]
Zuvor hat das Autohaus eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung zurückgewiesen (Beschluss vom 19.03.2018, Az. 2 S 813/17). Das Autohaus hat darauf mit einer Verfassungsbeschwerde zum BVerfG in Karlsruhe reagiert. Man darf gespannt sein, ob das höchste deutsche Verfassungsgericht die Sache im sog. Vorprüfungsverfahren annimmt und dann zur Sache entscheidet.
[…]
Weiterlesen auf :
http://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/kfz-kosten-gez-gebuehren-fuer-vorfuehrwagen-autohaus-legt-verfassungsbeschwerde-ein-n111855



Rundfunkgebühr: Kfz-Gewerbe legt Verfassungsbeschwerde ein
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/rundfunkgebuehr-kfz-gewerbe-legt-verfassungsbeschwerde-ein-a-700364/


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faust

... da steht plötzlich Lobby gegen Lobby - das  KANN  nur interessant werden !!!

( Optimisten würden wohl sagen: Das Süstehm zerlegt sich selbst  (#) (#) (#) )


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Super...auf diese vielversprechende Meldung habe ich lange gewartet und es bleibt sehr spannend.

Hierzu auch:

KFZ-Gewerbe > Erste Klage gegen Rundfunkbeiträge eingereicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15272.msg101619.html#msg101619


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das sollte man aber auch nicht...

... da steht plötzlich Lobby gegen Lobby - das  KANN  nur interessant werden !!!
...

...überbewerten. Wenn in jüngerer Zeit wieder einmal eines deutlich geworden ist, dann (Syrien, Russland), in welcher Ausgeprägtheit die bundesdeutsche Politik bis in die höchsten Stellen mit dem staatsfernen® Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk bzw. dessen Anstalten mit ihren leitenden, im besten Einvernehmen mit der Politik und der westlichen Globalstrategie stehenden Herrschaften (als Gewährsleuten des Staates) unter einer Decke steckt bzw. letzterer mit ersterer. Insbesondere, wenn es darum geht, die öffentliche Meinung endlich so gedreht zu bekommen, dass Deutschland bei den nächsten als "notwendig" angesehen Kriegen zum Erhalt der Machtposition des Westens der sogenannten "Werte" (dessen federführender Nationen) ja an vorderster Front mitmarschieren kann. Interessant - neben der ständigen Publikumskonferenz, den Beiträgen der Herren Klinkhammer & Bräutigam bzw. der Propagandaschau - & lesenswert dazu auch der eine oder andere Beitrag aus www.blauerbote.com.

Auf dem Hintergrund werden die Kläger (Lobby II) wohl in nicht allzuferner Zeit beigebogen bekommen, dass sie ein Nichts sind im Vgl. zu den übergeordneten nationalen Interessen bzw. zum ÖRR mit seiner Volksverarschungsfunktion par excellence (Lobby I). Wäre der Verband der dt. Automobilindustrie (mit seinen "Wissmännern") mit im Boot bzw. diese irgendwie betroffen, wäre es garantiert gar nicht so weit gekommen, dass da eine Verfassungsbeschwerde nötig wäre. Dann wäre das längst anderweitig und ohne viel Staub aufzuwirbeln von Frau Merkel persönlich "geregelt" worden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2018, 23:40 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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