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Autor Thema: ARD-GVK gegen Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots  (Gelesen 1457 mal)

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vprt.de, 18.04.2018

ARD-GVK gegen Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots

ARD-GVK Pressemitteilung

Zitat
Die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 16./17.4.18 in Bremen klar gegen Einschnitte in das ARD-Programmangebot ausgesprochen. Hintergrund des Apells ist die Forderung der Bundesländer an die Rundfunkanstalten, Sparvorschläge vorzulegen, damit die Höhe des Rundfunkbeitrages auch in der kommenden Beitragsperiode stabil beleiben kann. ARD, Deutschlandradio und ZDF hatte Ende September 2017 in ihren Berichten zu Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Einsparvorschläge unterbreitet. Diese wurden von den Ländern aber erst als "erste Schritte in die richtige Richtung" gewertet. Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) kritisiert in ihrer Bewertung, dass die Rundfunkanstalten keine Aussaugen zu Einsparungen im Programmbereich getroffen haben. Laut Presseberichten hatten die Länder ARD, Deutschlandradio und ZDF dazu aufgefordert, bis zum 20. April 2018 weitere Einsparvorschläge zu unterbreiten.

Die ARD-Gremienvorsitzenden halten Mittelkürzungen im Programmbereich für nicht verantwortbar. Dadurch würde der Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur öffentlichen Meinungsbildung gefährdet. Ein Einfrieren der Beitragshöhe über das Jahr 2021 hinaus geht in die falsche Richtung. Sie würde aus Sicht der ARD-GVK die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

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https://www.vprt.de/auftrag/content/ard-gvk-gegen-beschraenkung-oeffentlich-rechtlichen-programmangebots


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fox

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Zitat
Die ARD-Gremienvorsitzenden halten Mittelkürzungen im Programmbereich für nicht verantwortbar. Dadurch würde der Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur öffentlichen Meinungsbildung gefährdet. ....

Dann sollen sie gefälligst Ihre Pensionen und Gehälter kürzen!!!
Dann reicht das Geld mit Sicherheit länger >:D


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Daß "Bestands- und Entwicklungsgarantie" immer auch Wachstum der Ausbreitung (Internet) und der Kosten (Pensionen) bedeuten soll, will mir irgendwie nicht einleuchten.

Immer unter der Voraussetzung, daß  diese "Bestands- und Entwicklungsgarantie" tatsächlich mal von jemand Verantwortlichem erklärt wurde, denn selbst die laufende Rechtsprechung darf sich verändern und damit bisheriges infragestellen, man denke nur an die Rehabilitierung von früher verurteilten "Straftätern", seien es Fahnenflüchtige oder Homosexuelle.
So wie ich es verstanden habe, ist diese "Garantie" nur ein Postulat einer früheren Rechtsprechung gewesen. Heute gehen die Uhren aber anders...


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