Das ist nicht der wahre Grund:
Mein Arbeitgeber hat uns Angestellten regelmässig über den Sachstand informiert. Als Begründung keine Einspeiseentgelte zahlen zu wollen, wurde von Seiten der ÖR behauptet, es
gebe einen gesetzlichen Anspruch darauf, diese empfangen zu müssen. Daher sei kein Entgelt zu zahlen, da man ja nur die gesetzlichen Vorgaben erfülle.
Das ist allerdings eine ziemlich steile Insiderinfo.
Das Gesetz, was diesen gesetzlichen Anspruch begründet, gibt es mutmaßlich nicht. Sonst hätte Öffrech ja die privaten Kabelbetreiber einfach verklagen können.
Und m.W. reicht der Eigentumsvorbehalt im GG ("zum Wohle der Allgemeinheit") nun auch nicht so weit, dass jede Privatfirma, die mal eben ein Kabel- oder Glasfasernetz auslegt, plötzlich ein Stück Übertragungsleistung an eine öffentlich-rechtliche Anstalt abgeben muss. Wäre ja eine Teilenteignung kraft Grundgesetz, die selbstverständlich ohne Rechtsbehelf sich selbst ausführt. Die Kabelbetreiber stellen als Schickschuld gleich mal ein paar Quadratmillimeter nur für örR zur Verfügung usw.
Aber bekanntlich stehen die Intendanten über dem Grundgesetz.
(Dabei haben wir von den abgeschalteten Sendern im Schwarzwald und dem abgeschalteten DVB-T noch gar nicht geschrieben - elektromagnetische Wellen in der Luft, vulgo "Funkwellen": der technologisch ureigenen Angelegenheit eines Rundfunks.)
Ich finde es aber interessant, dass der ÖR seine Forderungen mittels Brachialgewalt und Inhaftierungen durchzusetzen versucht, gleichzeitig aber seinen Verpflichtingen nicht nachkommen möchte.....
Es geht wie immer um 8 G€. Die gilt es zu halten...
In meinen Augen ist immer mehr von einem verfassungsfeindlichen Verhalten auszugehen....
Allerdings. Vielleicht wird es mal spektakuläre "Rundfunkprozesse" geben, wo Intendanten und Verwaltungsrichter noch Jahrzehnte später zur Rechenschaft gezogen werden.