Autor: 29. April 2018, 20:30
Anfrage an: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.05.2016
Vertragliche Vereinbarung bzgl der Durchführung des Schulfernsehens / Teleolleg der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973, die ja anscheinend bis heute in Kraft sind. Welcher Betrag zahlt das Land RLP 2016 hierfür?
Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.06.2016
bezüglich Ihrer Anfrage vom 13.05.2016 erhalten Sie anliegend die Vereinbarung zur Durchführung des Schulfernseh-Programms der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973. Über die Höhe der Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz an den Südwestrundfunk im Rahmen der Anteilsfinanzierung für das Jahr 2016 wurde noch nicht entschieden, so dass hierzu derzeit keine Informationen vorliegen. Ich bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-swr-bzgl-telekolleg/
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»Letzte Änderung: 29. April 2018, 20:48 von Bürger«