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Autor Thema: Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Schweizerischen Bundesgericht  (Gelesen 1574 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Schweizerischen Bundesgericht

Pressemitteilung Nr. 17/2018 vom 28. März 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Zitat
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle besuchte vom 26. März bis 28. März 2018 das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Dabei wurden die Besucher von dem Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts, Prof. Dr. Ulrich Meyer, empfangen. Neben dem Föderalismus und der Aufbewahrungspflicht von Daten, war der Umgang mit gefährlichen Straftätern Thema der Fachgespräche. Darüber hinaus dienten die Gespräche dem Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-017.html

Anmerkung:

Vielleicht auch eine erfolgte Absprache in Verbindung mit den vorliegenden Beschwerden beim Deutschen BVerfG in Sachen RBStV?
 >:D ::) 8)

Anm.Mod seppl: Der Thread wird vorerst geschlossen. Leider hat der Besuch des BVerfG vorerst ohne Nachweise zum Thema nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. Beiträge zu einer Vermutung sind überflüssig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2018, 19:45 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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