Der gezstramme Kioskbesitzer in meiner Straße sagt zwar, dass eigentlich mit 31. August 2020 dieses Ding mit der neuen Rechtslage (bestehend ab 1. Juni) ablaufen würde, aber der Chef der leider wieder geschlossenen Balkanbar und übrigens auch ein hierzuforum bekannter fiktiver YT-Influencer können sich nicht vorstellen, dass eine Rüge bei derart offensichtlichen Mängeln (Schriftstücke "Festsetzungsbescheid" sind keine Verwaltungsakte) an den 3 Monaten scheitern sollte - denn die neue Rechtslage ist ja irrelevant für die alte Rechtslage.
Der unerhörte Vorgang in Hessen fand zu alten Zeiten satt, und der Ritter aus Q. erwähnt die neue Rechtslage nur insoweit, dass im Umkehrschluss eingestanden wurde, dass es vor dem 1. Juni (= Start der neuen Rechtslage) gar keine rechtliche Grundlage für vollautomatische Verwaltungsakte gibt, und belegt diese Sache mit Kassibern und Mitteilungen aus Staatskanzleien und ähnlich dubiosen Gilden.
Die Klagerolle des B. ist auch im Detail wirklich hochinteressant und wurde von meinem Straßenbewohner bereits begeistert verwurstet und aufgegessen.
Ob das seinerzeit künftige Gesetz (=neue Rechtslage) noch in Kraft treten würde (wenige Tage nach der Klagerolle des Ritters B., datiert was mit Anfang Mai) oder nicht, ist bereits unwichtig.
Dass nun aber die neue Rechtslage endgültig in Kraft getreten wurde, zeigt im juristischen Umkehrschluss erneut eindeutig, dass es vorher keine Rechtsgrundlage für die vollautomatischen Bescheide gab.
Einstiges Verwaltungsunrecht kann nun doch nicht automatisch nach drei Monaten geheilt werden. Das glaubt mir keiner.
Die rechtswidrige Hinrichtung ist nach drei Monaten geheilt? So die Fantasie des og. YT-Influencers. Der Tote hätte halt rechtzeitig Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens stellen müssen. Der Influencer bezieht sich mit diesem drastischen Beispiel eigentlich auf vollendete Vollstreckungen (vgl. sein Video II)
Also, O weiß nicht...