Hätte das BverfG die Kläger, die sich direkt an das Verfassungsgericht gewendet hätten, ERNSTHAFT an ein Verwaltungsgericht (zurück)verwiesen(von Pontius zu Pilatus) ?
Es hätte nicht nur, es hat. Schon 2012 hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) beim Bundesverfassungsgericht die erste von zwei Verfassungsbeschwerden gegen den sogn. Rundfunkbeitrag eingereicht. Sie wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. Das Argument war, dass der Beschwerdeführer vor Einlegung den Rechtsweg über die Fachgerichte beschreiten muss.
Das BVerfG weiß also seit fünf Jahren, dass es sich irgendwann mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beitrags befassen muss. Fünf Jahre, in denen Milliarden ggf. verfassungswidrig geflossen sind und ja derzeit weiter fließen. Sonderlich hohen Arbeitseifer in einer Angelegenheit, die praktisch jeden betrifft, kann man den Damen und Herren Richtern wahrlich nicht nachsagen. Zumal man ja schon im Februar 2017 die vier Leitverfahren auf die Agenda setzte. Die Interessen von ein paar Atomstrom-Konzernen sind natürlich dringlicher.
"Noch Fragen Kienzle?" "Nein Hauser! Nur eine noch: wo kann man die Richter zur Rechenschaft ziehen?" "Gar nicht, Kienzle. Es sei denn Sie würden sich an Maßnahmen in der französischen Revolution erinnern." "Na dann: Ça ira!"M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.