Bildquelle: http://up.picr.de/27314364zl.pngMedienpolitik, 27.02.2018Plädoyer für eine Versachlichung der Debatte
Zankapfel PresseähnlichkeitBeitrag von Dr. Michael Kühn, Justitiar, Norddeutscher Rundfunk
Die Rundfunkkommission der Länder beschäftigt sich derzeit mit der Novellierung des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Im Mittelpunkt steht dabei das Verbot nichtsendungsbezogener presseähnlicher Angebote. Der unbestimmte Begriff der „Presseähnlichkeit“ beschäftigt seit langem die Gerichte und hat für ein gehöriges Maß an Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten gesorgt. Die öffentliche Diskussion um die Novellierung wird geprägt durch die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, die etliche scheinbar zwingende Argumente aufbieten, um die notwendige Modernisierung des Telemedienauftrags zu blockieren und die Angebote von ARD und ZDF im Netz sogar einzuschränken. Was bleibt von diesen Argumenten eigentlich übrig, wenn man sie aus der Nähe betrachtet?
Die Drei-Stufen-Tests, die alle Telemedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durchlaufen mussten, haben sich ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Angebote die kommunikativen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen. […]
Ohne Texte keine Erfüllung des Auftrags im Netz
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Keine barrierefreien Angebote ohne Text
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Keine Wettbewerbsverzerrung durch öffentlich-rechtliche Telemedien
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Keine Verhinderung von Paid Content-Modellen
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