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Autor Thema: Hauptsache rentabel - Wie wäre Deutschland ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk?  (Gelesen 4034 mal)

C
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Deutschlandfunk, 26.02.2018

Hauptsache rentabel
Wie wäre Deutschland ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Eine Abstimmung wie in der Schweiz zur "No Billag"-Initiative über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbietet in Deutschland die Verfassung. Das sei "gut so", kommentiert die freie Medienjournalistin Ulrike Simon. Sonst fehle die Pflicht zur Qualität.

Von Ulrike Simon

Zitat
Was wäre, wenn Deutschland keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte? Nicht das Erste, nicht die Dritten Programme, kein ZDF, kein Deutschlandradio und auch keine regionalen Hörfunksender?

Ja, was wäre dann?

Sie könnten heute kein "heute journal" sehen. Keine Marietta Slomka erleben, wie sie einen Politiker grillt. […]

Solidarische Angebote der Gesellschaft

Hand aufs Herz: Wie oft besuchen Sie das städtische Hallenbad? Leihen Bücher in der öffentlichen Bibliothek aus? Wie lange liegt Ihr letzter Besuch im subventionierten Theater zurück?

Ist es nicht trotzdem schön, wenn Menschen das nutzen können, ohne dafür allzu hohe Preise bezahlen zu müssen? Ist es nicht sinnvoll, dass es diese von der Gesellschaft solidarisch finanzierten Angebote gibt? […]

Zitat
Ulrike Simon ist freie Journalisten mit dem Fachgebiet Medien. Sie schreibt unter anderem als Kolumnistin bei "Spiegel Daily" und Autorin von "Horizont".

Weiterlesen auf:
http://www.deutschlandfunkkultur.de/hauptsache-rentabel-wie-waere-deutschland-ohne-oeffentlich.976.de.html?dram:article_id=411681


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v
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Zitat
Eine Abstimmung wie in der Schweiz zur "No Billag"-Initiative über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbietet in Deutschland die Verfassung. Das sei "gut so", kommentiert die freie Medienjournalistin Ulrike Simon. Sonst fehle die Pflicht zur Qualität.

Na DAS sind ja bahnbrechende Erkenntnisse...

1. haben wir (auch 29 Jahre nach Wiedervereinigung) keine Verfassung, sondern noch immer ein Grundgesetz
2. besagt der Art.20 Abs. 2 GG:
Zitat
...
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
...

In welchem Artikel des GG findet sich das Verbot der Abstimmung?

Desinformation vom feinsten...

 


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

K
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Solidarische Angebote der Gesellschaft

Hand aufs Herz: Wie oft besuchen Sie das städtische Hallenbad? Leihen Bücher in der öffentlichen Bibliothek aus? Wie lange liegt Ihr letzter Besuch im subventionierten Theater zurück?

Ist es nicht trotzdem schön, wenn Menschen das nutzen können, ohne dafür allzu hohe Preise bezahlen zu müssen? Ist es nicht sinnvoll, dass es diese von der Gesellschaft solidarisch finanzierten Angebote gibt? […]

Hand aufs Herz: Welches Jahresgehalt bekommt der "Intendant" des Hallenbades, der öffentlichen Bibliothek, des subventionierten Theaters?
Hand aufs Herz: Wieviel Pension bekommt der "Intendant" des Hallenbades, der öffentlichen Bibliothek, des subventionierten Theaters?

Hand aufs Herz: Welches Jahresgehalt bekommen die Mitarbeiter des Hallenbades, der öffentlichen Bibliothek, des subventionierten Theaters?
Hand aufs Herz: Wieviel Pension bekommen die Mitarbeiter des Hallenbades, der öffentlichen Bibliothek, des subventionierten Theaters?

...

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 22:58 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
  • Beiträge: 873
Die "Qualität" dieses journalistischen Beitrags entspricht der Qualität des ÖRR. Selten soviel Rotz gelesen.

Jetzt muss schon die geschundene Presse als Rechtfertigung herhalten: "Den Zeitungsverlagen fehlte der Konkurrent, dem sie zeigen können, dass sie mindestens so gute publizistische Leistungen abliefern."

Den Zeitungsverlagen geht es gerade an den Kragen, weil der ÖRR massiv ins Internet drängt und ihnen noch die letzten Anzeigenkunden abspenstig macht. Echte Konkurrenz belebt das Geschäft. Massiv mit staatlicher Gewalt finanzierte Konkurrenz verdirbt den Markt (deshalb ist der Rundfunkbeitrag qua EU-Wirtschaftsverfassung auch nicht erlaubt).

Dann wieder dieser Vergleich mit anderen staatlichen Einrichtungen, für die man Gebühren zahlen muss, wenn man sie nutzt. Die gebe es nicht, wenn sie nicht steuerlich "subventioniert" würden. Sie werden erstens mit Steuergeldern finanziert, gerade weil sie als kommunale Einrichtungen allgemeine staatliche Leistungen erbringen (von Subventionen spricht man, wenn VW staatliche Zuschüsse erhält, um ein neues Werk zu bauen). Und zweitens finanziert sich der ÖRR in seiner Gänze durch Zwangsabgaben, ohne dass es auf die Nutzung ankäme. Er wird ja gerade nicht mit Haushaltsmitteln bezahlt, obwohl das sachgerecht wäre.

Es wäre ja eine andere Situation, wenn der ÖRR mit Steuergeldern aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert würde und zusätzlich durch Gebühren von echten Nutzern (die dann nur noch einen Teil der Kosten tragen müssen). Voraussetzung wäre natürlich eine Definition des Auftrages, die den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG entspricht und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht (Korrespondenten-Netz hin oder her: dafür werden keine 8+ Milliarden im Jahr gebraucht -- "Ulrike, das ist eine 8 mit 9 Nullen dran." Ulrike: "Soviele Nullen arbeiten für den ÖRR, da kommt es auf eine mehr oder weniger nicht an...")

"Es müssten schon alle Länderparlamente die Abschaffung wollen." Nein: jedes Bundesland kann für sich entscheiden, den RBeitrag abzuschaffen. Die Staatsverträge müssen nur gekündigt werden. Formloses Schreiben genügt. Was dann mit dem ÖRR passiert, ist eine andere Frage. Darum geht es ja auch bei der NoBillag-Abstimmung nicht.

Übrigens ist es sehr wertvoll zu lesen, wie eine Journalistin des ÖRR die Demokratie sieht: In ihren Augen ist das Teufelswerk (verständlich: ihr Arbeitsplatz hängt dran).


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wieder ein Artikel aus der Ecke des ÖRR, der vor Fehlern und falschen Vergleichen nur so strotzt. Es lohnt nicht, diese detailliert zu widerlegen. Nur so viel: Frau Slomka grillt niemanden, nicht einmal bildlich. Ebenso wenig wie die im Deutschlandfunk.

M. Boettcher

@volkuhl: Ich kann den Spruch, wir hätten keine Verfassung, nicht mehr hören. Unsere Verfassung heißt Grundgesetz. Wäre das anders, beim Grundgesetzgericht würden Grundgesetzrichter über Grundgesetzbeschwerden befinden. Oder es ginge gar um Bundesgrundgesetzrichter, die am Bundesgrundgesetzgericht über ... Und warum zum Teufel legen eigentlich immer mehr Bürger dieses Staates Verfassungsbeschwerde ein, wo es doch keine Verfassung gibt? Jagen die einer Fiktion hinterher und halten ein Nullum für verletzt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 23:03 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 886
Nur so viel: Frau Slomka grillt niemanden, nicht einmal bildlich. Ebenso wenig wie die im Deutschlandfunk.
Und wenn Sie irgend einen Politiker grillen würde, würden das die Leute sehen wollen, auch zwischen zwei Werbepausen bei den Privaten.
Der ÖRR zerstört den Markt für Politiker sich im Fernsehen zu präsentieren, indem er dort ein sinnfreies Wohlfühlmonopol schafft.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

K
  • Beiträge: 215
Unsere Verfassung heißt Grundgesetz.
Genau das widerlegt das Grundgesetz in seinem Artikel 146, wo es selbst seinen transitorischen Status verdeutlicht und feststellt:
Zitat
Artikel 146GG 
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 23:03 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

  • Beiträge: 577
Dieses Grundgesetz [...] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und diese "eine Verfassung" ist jetzt wann genau beschlossenermaßen in Kraft getreten?
Und gilt bis dahin demnach das GG weiterhin als "Verfassung" oder nicht?


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte keine weitere Vertiefung des Themas "Verfassung" vs. "Grundgesetz", sondern bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Hauptsache rentabel - Wie wäre Deutschland ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Zitat
Wie wäre Deutschland ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Es wäre ein Land ohne Gehirnwäsche und unnötige Zwangsausgaben. Seine frei denkende, frei handelnde Gesellschaft aus Wohnungsinhabern sowie Unternehmern hätte endlich die Möglichkeit, die überteuerten Rundfunkgebühren für eine ausgeglichenere Marktwirtschaft, und somit in eine deutlich erfolgversprechendere Zukunft zu investieren.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

A
  • Beiträge: 104
Es freut mich aber nun doch, zu erfahren, daß ich mich mittels Schwimmen im Fernsehen sportlich betätigen kann.


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N
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Zitat
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Ich besuche das städtische Hallenbad im Schnitt 1x die Woche und zahle 4,50 Euro Eintritt pro Besuch ... nicht pauschal, pro Besuch, wie ich betonen möchte.
Ich habe noch nie ein Buch aus einer Bibliothek ausgeliehen .... und ich war noch nie in einen subventionierten Theater ... leben wir im selben Land oder warum zielt das "Hand aufs Herz" bei mir gar nicht?


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Nevrion: es trifft zu, dass die großen Theater und Musiktempel, z. B. das Thalia Theater, das Schauspielhaus, das Opernhaus, die Musikhalle, die Elbphilharmonie usw. in Hamburg defizitär arbeiten und daher zum Teil mit Steuermitteln betrieben werden. Auch einige Privattheater bekommen einen Zuschuss. Es ist aber ein Gerücht, dass man dort auf Grund der staatlichen Mittel als Bürger der Stadt freien Eintritt hätte, so quasi als "Flatrate", weil man als braver Steuerzahler seine Anteil ja schon beglichen hätte. Es trifft leider auch nicht zu, dass man sich den Besuch dieser Theater sonderlich oft leisten kann, sie sind nämlich ungeachtet der Millionen, die sie jährlich bekommen, als Intendant des Thalia Theaters kann man sich z. B. auch eine Porsche als Dienstwagen nehmen, sauteuer. Die Suche nach einem Chef z. B. der Philharmonie lässt sich der Kultursenator bzw. die Kultursenatorin natürlich nicht nehmen, freundlich begleitet vom Feuilleton. Die Übernahme der Defizite ist daher vor allem auch eine Subvention des an Kultur interessierten besser betuchten Publikums. Diese Gruppe ist mit der, die hier die eigentliche Macht inne hat, nahezu identisch. Man lässt sich eben gerne vom "Kleinen Mann" sein abendliches Vergnügen finanzieren.

Was die Schwimmbäder angeht, so werden sie hier von den Wasserwerken betrieben und kosten nach Zeit. Wer sie nicht nutzt, zahlt auch nicht. Wie übrigens auch die Nutzung der Museen und des ÖPNV kostenpflichtig ist. Das muss jemand, der sein privates Hallenbad im Keller oder den Pool im Garten betreibt nicht wissen. Und wenn man die Kunsthalle und die Tempel der Musen nur als geladener Gast bei "Events" von innen sieht, ggf. im Dienstwagen mit oder ohne Fahrer die Stadt durchquert, auch das andere nicht.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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