Interressant scheint das hier:
An den Senderstandorten Jena/Kernberge, Erfurt/Windischholzhausen und Weimar/Ettersberg werden ab dem jeweiligen Umstellungszeitpunkt erstmals auch private Fernsehprogramme der großen bundesweiten Veranstalter terrestrisch verbreitet.
Könnte eu-seitig als unzulässige Quersubvention gewertet werden, sofern die dann noch bestehendern Kosten für die Privaten geringer sind, als jene, die sie zu tragen hätten, würden sie die Sendemasten selbst betreiben.
Es darf einmal mehr daran erinnert werden, daß die Rundfunkbeiträge "aus staatlichen Mitteln" geleistet sind.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;