Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Kleine Anfrage TH: Abschaltung der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in...  (Gelesen 1401 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Thüringer Landtag
Drucksache 6/5280, 01.02.2018

Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und Antwort der Thüringer Staatskanzlei

Abschaltung der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg

Zitat
Die Kleine Anfrage 2730 vom 15. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut:

Die bisherigen DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg sollen am 25. April 2018
ersatzlos abgeschaltet werden. Damit gibt es für die Bewohner der betroffenen Regionen keine Möglichkeit, das hochauflösende Antennenfernsehen DVB-T2 zu empfangen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags dazu verpflichtet, eine flächendeckende Versorgung nach dem Stand der Technik sicherzustellen?
2.Aus welchen Gründen wurde die Abschaltung der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg beschlossen und inwieweit wurde der Freistaat Thüringen in diese Entscheidung einbezogen?
3. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zur geplanten Abschaltung der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg?
4.Inwieweit sieht die Landesregierung Alternativen zur ersatzlosen Abschaltung der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg?
5. Wie hoch sind die Kosten für den laufenden Betrieb der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg und wie hoch wären die Kosten für die Umstellung auf den neuen Standard?
6. Inwieweit ist im Fall der ersatzlosen Abschaltung der Abbau der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg vorgesehen und welche Kosten werden dafür veranschlagt?
7. Welche Alternativen gibt es für betroffene Einwohner im Fall der DVB-T-Sendemasten in Saalfeld/Kulm und in Sonneberg/Bleßberg, hochauflösendes digitales Antennenfernsehen zu empfangen, insbesondere für die Personen, die keine Satellitenempfänger am Wohngebäude installieren dürfen?

Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31.Januar 2018 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die einschlägige Regelung zum technischen Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in § 19 des Rundfunkstaatsvertrages lautet: "Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können  ihrem  gesetzlichen  Auftrag  durch  Nutzung  geeigneter  Übertragungswege  nachkommen.  Bei  der  Auswahl des Übertragungswegs sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten."
Daraus folgt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwar in der Gesamtschau aller Übertragungswege (Satellit, Kabel, Terrestrik, Internet) verpflichtet ist, eine möglichst lückenlose Versorgung anzubieten, jedoch nicht auf jedem einzelnen Übertragungsweg. Auch aus dem MDR-Staatsvertrag, dem ARD-Staatsvertrag und dem ZDF-Staatsvertrag folgt nichts anderes.
Eine flächendeckende terrestrische Fernsehversorgung wäre in Ansehung des vergleichsweise geringen Nutzungsanteils dieses Übertragungsweges gegenüber Satellit und Kabel unwirtschaftlich. So besteht schon seit der Ablösung des analog-terrestrischen Fernsehens durch DVB-T in den Jahren 2005 bis 2008 keine flächendeckende terrestrische Fernsehversorgung mehr.
Soweit  in  §  18  des  Thüringer  Landesmediengesetzes  im  Zusammenhang  mit  der  Zuordnung  drahtloser Übertragungskapazitäten von einer "flächendeckenden Grundversorgung" mit öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen die Rede ist, geht es lediglich darum, dass eine solche flächendeckende Versorgung frequenztechnisch und regulatorisch möglich sein muss. Jedoch zwingt die Regelung weder den MDR noch das ZDF, eine flächendeckende terrestrische Fernsehversorgung bereitzustellen.

Zu 2.:Der MDR hat sich aus Kostengründen entschieden, im Zuge der Umstellung des digitalen Antennenfernsehens auf den neuen hochauflösenden Standard DVB-T2 HD die beiden DVB-T-Sender Saalfeld/Kulm und Sonneberg/Bleßberg zum 25. April 2018 aufzugeben. Zur Begründung hat der MDR im Kern folgende Er
wägungen mitgeteilt:Bislang hat der MDR Mitteldeutschland mit 18 DVB-T-Standorten versorgt, davon sieben in Thüringen. Die
Versorgung ist mit sehr hohen Kosten verbunden, gerade auch mit Blick auf den sehr geringen Nutzungs grad von DVB-T in solchen Regionen, in denen nur öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme verbreitet wer-
den. Daher hat der MDR das künftige Versorgungskonzept und die Kostenstruktur bei DVB-T2 sehr intensiv untersucht. Zielstellung war hierbei unter anderem eine deutliche Kostenreduzierung. In diesem Zusammenhang hat der MDR auch die Entscheidung der Freenet-TV-Plattform berücksichtigt, im Sendegebiet des MDR nur von zehn Senderstandorten private TV-Programme zu verbreiten. Vier dieser zehn Standorte liegen in Thüringen, nämlich Erfurt, Weimar, Jena und Gera. In einem detaillierten Ranking hat der MDR alle weiteren in Frage kommenden Flächenstandorte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen auf ihren Versorgungsgewinn, bezogen auf die jeweiligen Standortkosten, untersucht. Im Ergebnis hat der MDR das jetzt vorliegende Konzept mit insgesamt 14 mitteldeutschen
DVB-T2-Standorten bei Wegfall der vier Standorte mit dem geringsten Zugewinn an versorgten Einwohnern
beschlossen. Bei dieser Entscheidung hat der MDR auch die Überstrahlung aus benachbarten Bundesländern sowie die Empfangbarkeit von DVB-T2 mit höherem Antennenaufwand berücksichtigt.
Das ZDF hat sich ebenfalls auf dieses Standortkonzept festgelegt. Eine DVB-T2-Umstellung der beiden Sender Saalfeld/Kulm und Sonneberg/Bleßberg wäre somit nach derzeitigem Stand allein durch den MDR zu tragen und würde die beiden Standorte für den MDR nochmals verteuern. Daher und aufgrund des geringen Nutzungspotentials wäre aus Sicht des MDR der Weiterbetrieb der beiden Sender beziehungsweise deren Umstellung auf DVB-T2 unwirtschaftlich.
Aufgrund der besseren Empfangbarkeit der DVB-T2-HD-Signale gegenüber DVB-T wird die technische Reichweite der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme nach den Berechnungen des MDR trotz der beiden Senderabschaltungen in Thüringen um circa 112.000 Haushalte (indoor) sowie 40.000 Haushalte (outdoor) ansteigen.
Soweit die wesentlichen Erwägungen des MDR für die beiden Senderabschaltungen in Thüringen.
Sachsen und Sachsen-Anhalt sind von jeweils einer DVB-T-Senderabschaltung betroffen: Bereits zum 29.März 2017 hat der MDR den DVB-T-Sender Dequede in Sachsen-Anhalt stillgelegt. Im Herbst 2018 soll der DVB-T-Sender Schöneck in Sachsen folgen. Dennoch würde mit den ungleich verteilten geplanten Abschaltungen die bestehende regionale Schieflage der mitteldeutschen DVB-T-Versorgung beim Wechsel auf DVB-T2 zu Lasten Thüringens fortgeschrieben beziehungsweise noch verstärkt.
Bundesweit sollen bis Ende 2018/Anfang 2019 insgesamt voraussichtlich vierzehn DVB-T-Sender aufgegeben werden.
Der MDR hat die Entscheidung zur Abschaltung der vier vorgenannten Sender in Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen autonom getroffen und gegenüber den drei Landesregierungen im "Lenkungsausschuss Di-
gitaler Rundfunk Mitteldeutschland" kommuniziert.
Die Thüringer Staatskanzlei hat zu den geplanten Senderabschaltungen im Frühjahr 2017 schriftlich mit der Intendantin des MDR korrespondiert und sich für den Erhalt der beiden Thüringer Sender ausgespro
chen. Im Ergebnis hat die Intendantin an der Entscheidung, die genannten Sender aufzugeben, allerdings festgehalten.
Somit wurden beziehungsweise werden nach derzeitigem Stand in Thüringen folgende fünf DVB-T-Sender auf DVB-T2 HD umgestellt:

• Jena/Kernberge: bereits umgestellt am 29. März 2017
• Erfurt/Windischholzhausen und Weimar/Ettersberg: 25. April 2018
• Gera/Roschütz und Inselsberg: voraussichtlich Herbst 2018

An den Senderstandorten Jena/Kernberge, Erfurt/Windischholzhausen und Weimar/Ettersberg werden ab
dem jeweiligen Umstellungszeitpunkt erstmals auch private Fernsehprogramme der großen bundesweiten
Veranstalter terrestrisch verbreitet.

Zu 3.: Die Landesregierung bedauert die geplante Abschaltung der DVB-T-Sender Saalfeld/Kulm und Sonneberg/Bleßberg und hat sich gegenüber dem MDR für einen Erhalt ausgesprochen (siehe Antwort zu Frage 2).

Zu 4.: Wie bereits ausgeführt, konnte und durfte der MDR die Entscheidung zur Abschaltung der DVB-T-Sender Saalfeld/Kulm  und  Sonneberg/Bleßberg  autonom  treffen.  Darüber  hinaus  sei  an  die  laufenden  Debatten  zur Höhe des Rundfunkbeitrags und zur sparsamen Mittelverwendung bei den Rundfunkanstalten erinnert. Einsparungen sind nur möglich, wenn vertretbare Sparmaßnahmen der Anstalten trotz der damit verbundenen Einschränkungen von der Öffentlichkeit akzeptiert werden.
Dennoch bestünde aus Sicht der Landesregierung für den MDR die Möglichkeit, zumindest einen der beiden Sender auf DVB-T2 HD umzustellen und zu erhalten, um die entstehenden Versorgungslücken in Südthüringen zu begrenzen. Gesamtziel sollte sein, die im mitteldeutschen Vergleich schlechtere DVB-T(2)-Versorgung Thüringens auf das Versorgungsniveau von Sachsen und Sachsen-Anhalt anzuheben. Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn der MDR diesen Überlegungen folgen könnte.

Zu 5.: Der MDR wendet nach eigenen Angaben für die Abstrahlung von jeweils zwei DVB-T-Multiplexen an den
genannten Standorten jährlich circa 1,21 Millionen Euro auf. Die Kosten einer DVB-T2-Abstrahlung für den MDR würden sich auf circa 0,83 Millionen Euro jährlich belaufen.

Zu 6.: Die  Sendemasten  Saalfeld/Kulm  und  Sonneberg/Bleßberg  sollen  im  Zuge  der  DVB-T-Abschaltung  nicht 
abgebaut werden, da von beiden Standorten auch jeweils mehrere UKW-Hörfunkprogramme ausgestrahlt
werden, am Standort Sonneberg/Bleßberg zusätzlich DAB+ und Mobilfunk.

Zu 7.: Trotz des Wegfalls der genannten Standorte kann in den Regionen Saalfeld und Sonneberg in vielen Fällen
durch Überstrahlung von bayerischen Standorten DVB-T2 empfangen werden. Dennoch werden durch die
ersatzlose Abschaltung der beiden Sender Lücken entstehen, also solche Gebiete, in denen derzeit DVB-T
empfangen werden kann, künftig jedoch kein DVB-T2 empfangbar sein wird.
In diesen Gebieten kann auf die Übertragungswege Satellit, Kabel oder IPTV ausgewichen werden. Mietern kann die Anbringung einer eigenen Satellitenantenne nicht verweigert werden, sofern weder Kabelanschluss noch Gemeinschafts-Sat-Anlage oder IPTV verfügbar sind. Zudem gibt es mittlerweile sehr kleine beziehungsweise unauffällige Antennen für den Satellitenempfang, die je nach Empfangsrichtung nahezu "unsichtbar" auf dem Balkon betrieben werden können.

Prof. Dr. Hoff
Minister

Download des Originaldokuments (pdf, ~270kb)
https://kleineanfragen.de/thueringen/6/5280-abschaltung-der-dvb-t-sendemasten-in-saalfeld-kulm-und-in-sonneberg-blessberg.pdf

Alernativ hier im Anhang


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

  • Beiträge: 7.386
Interressant scheint das hier:

Zitat
An den Senderstandorten Jena/Kernberge, Erfurt/Windischholzhausen und Weimar/Ettersberg werden ab dem jeweiligen Umstellungszeitpunkt erstmals auch private Fernsehprogramme der großen bundesweiten Veranstalter terrestrisch verbreitet.

Könnte eu-seitig als unzulässige Quersubvention gewertet werden, sofern die dann noch bestehendern Kosten für die Privaten geringer sind, als jene, die sie zu tragen hätten, würden sie die Sendemasten selbst betreiben.

Es darf einmal mehr daran erinnert werden, daß die Rundfunkbeiträge "aus staatlichen Mitteln" geleistet sind.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben