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Autor Thema: Anfrage: Rundfunbeitrag wird durch Statistisches Bundesamt als Steuer verbucht  (Gelesen 1879 mal)

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Anfrage bei fragdenstaat.de an das statistische Bundesamt vom 18. November 2017 12:53
 
Eurostat / ESA2010 / Rundfunkbeitrag [#25355]
     
Zitat
Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA2010. Germany." http://ec.europa.eu/eurostat/document... S. 129 "The radio and TV charge paid under this new scheme has to be considered as tax payment according to ESA2010."

Wie man aus der Zitat entnehmen kann, wird in der europäischen Statistik nach ESA2010 der Rundfunkbeitrag als Steuerzahlung betrachtet. Frage: betrachtet Statistisches Bundesamt den Rundfunkbeitrag auch als Steuerzahlung gemäß europäischen Vorgaben? Ich bitte um nähere Informationen.

Antwort des statistischen Bundesamtes:
Zitat
[…] Zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Wie in der zitierten Quelle schon ausgeführt wurde, wird der Rundfunkbeitrag in den VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) konzeptgemäß tatsächlich als "Steuer" gebucht. Dies findet sich beispielsweise auch in WiSta 1/2017, S. 17 (https://www.destatis.de/DE/Publikatio...):
[…]
https://fragdenstaat.de/anfrage/eurostat-esa2010-rundfunkbeitrag/

Diesbezüglich weitere Anfragen an:
Statistisches Landesamt Bremen
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-32/

Information und Technik Nordrhein-Westfalen Betriebssitz Düsseldorf
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-28/

Statistikamt Nord (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-30/

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-31/

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-29/
[…]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2018, 13:51 von Bürger«
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In einer aktuellen Antwort des Bundesverwaltungsgerichts auf eine Frage über " Frag den Staat", gibt die Beantworterin kund, das Dokument, in dem das statistische Bundesamt erklärt, dass die im Dokument WiSta 1/2017 enthaltene Information

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
Zitat
Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben).

erst durch den Anfragesteller erhalten zu haben. Die Information war vorher unbekannt.

Frag den Staat: Statistik zu Rundfunkbeitrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-zu-rundfunkbeitrag-1/
Zitat
Zu Ihrer Frage: Sie selbst haben uns die genannten Informationen des Statistischen Bundesamtes übermittelt.
Bevor wir Ihre E-Mail erhielten, lag uns diese Auskunft des Statistischen Bundesamtes nicht vor.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Ich bin gespannt, wie sich diese, nun nicht mehr zu verleugnende Erkenntnis in evtl. noch anstehenden Beschlüssen/Urteilen beim BVerwG "bemerkbar" machen wird. In jedem Fall zerbricht damit eine - bisher "nicht ganz so unbedeutsame" - Argumentationskette.

Danke an alle hieran Beteiligten!


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