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Autor Thema: Sind die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rf-beiträge Makulatur?  (Gelesen 10151 mal)

M
  • Beiträge: 37
Zitat
Der Rundfunk als Grundrechtsträger nach GG Art 5
hier als Gesetzgeber gegenüber der Allgemeinheit?!??!

NEIN! Nur Individuen (Bürger) können Grundrechtsträger sein!
Hier wird das GG bewußt falsch ausgelegt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2017, 02:20 von Bürger«

H
  • Beiträge: 22
@Micha
Das stimmst so nicht:
Zitat
NEIN! Nur Individuen (Bürger) können Grundrechtsträger sein!  Hier wird das GG bewußt falsch ausgelegt!
Nach Art 19 Abs. 3 GG sind auch inländische juristische Personen grundrechtsfähig, allerdings mit Einschränkungen, er lautet:
Zitat
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

Da die Grundrechte aber Abwehrrechte gegenüber dem Staat und seinen Institutionen sind, können sich diese nicht auf die Grundrechte berufen.
Nur das Chamäleon ÖRR sucht sich immer das für ihn jeweils Beste zum Nachteil der Bürger heraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2017, 02:21 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Noch ein Beispiel dafür, dass diese Satzung nicht gelten darf.

Zitat
§ 10 Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin hat die Rundfunkbeiträge auf seine/ihre Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten. 
Das ist der BS direkt. Totaler Unfug. Der Nutzer hat nichts, aber auch gar nichts mit dem BS zu tun. Der BS ist Luft.
In der Realität hat die LRA keinerlei Bestimmung über die Finanzen. Das macht der BS allein.
Lt. Gesetz hat der Nutzer an die LRA zu zahlen und nur die LRA hat seine Daten zu haben. Die Daten gehen dem BS in Köln nicht das Geringste an. Die haben im Lande zu bleiben.

(Bei Zustimmung zum Einzug ist das ein anderer Fall. Dann hat der Nutzer seine Zustimmung gegeben.)

Aber die Geheimdienstzentrale BeitragsGeheimDienstZentrale BGDZ reißt alles an sich, natürlich widerrechtlich.
Aber, wen wunderts? Alles normal im Staate Dänemark.

Was steht im RBStV? An die LRA.
Zitat
§10 Beitragsgläubiger, Schickschuld,
(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schick
schuld zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF,
dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2017, 02:22 von Bürger«

b
  • Beiträge: 776
Antwort von ZDF
https://fragdenstaat.de/anfrage/stelle-beitragsservice-1/
Zitat
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht. Die Gemeinschaftseinrichtung befindet sich in Köln.

Wer betreibt BS ist jetzt hoffentlich klar.
Das ZDF und DR keine Satzungen haben - auch.
Fazit: BS hat somit keine Legitimation mehr.

In diesem Zusammenhang die andere Antwort von ZDF zur Satzung
https://fragdenstaat.de/anfrage/satzung-des-zdf-uber-das-verfahren-zur-leistung-der-rundfunkbeitrage/
Zitat
Es besteht daher mangels einer eigenen Zuständigkeit für den Einzug der Rundfunkbeiträge keine Notwendigkeit, hierzu seitens des ZDF Detailregelungen zu treffen. Demzufolge hat der Gesetzgeber dem ZDF auch keine Satzungsbefugnis eingeräumt.

Der Gesetzgeber hat ZDF gar nicht beauftragt. ZDF macht es trotzdem --> auf eigenen Wunsch, und ohne Gesetzesgrundlage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2017, 16:14 von boykott2015«

  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!
Guten TagX,

der staatslerne Rundfunkrat des rbb als "Rechtssetzungsorgan", Protokoll der 93. Sitzung des rbb-Rundfunkrates (öffentlich) vom 06.10.2016, TOP 05 Änderung Rundfunkbeitragssatzung, Beschlussvorlage, Link:

https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/protokolle0/protokoll-der-93--rundfunkratssitzung-vom-6--oktober-2016.file.html/171020-ProtokollDer93RundfunkratssitzungVom06Oktober2016.pdf

Dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat, Urteil vom 29.11.2017, Az.: OVG 11 A 25.13, Link:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE180000063&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Zitat
65

Zwar darf der Gesetzgeber sich auch im Bereich zulässiger Autonomiegewährung bei der Verleihung autonomer Satzungsgewalt an rechtsfähige Anstalten und Körperschaften - wie vorliegend in § 9 Abs. 2 RBStV an die Rundfunkanstalten - seiner Rechtssetzungsbefugnis nicht völlig entäußern und seinen Einfluss auf den Inhalt von den körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben, was insbesondere dort gilt, wo es zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich kommt (Leibholz/Rinck, a.a.O., Rz. 24 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 -, juris). Die Beweislastregelung in § 3 Abs. 3 Beitragssatzung 2016 ist jedoch nicht zu den insoweit dem gesetzlichen Normgeber vorbehaltenen Regelungen zu zählen. Denn die Auferlegung der (materiellen) Beweislast für rechtsbegründende Tatsachen stellt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz dar, wonach die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. Schenke in: Kopp, VwGO, a.a.O., § 108 Rz. 11 ff. m.w.N.). Insofern beinhaltet die Regelung in § 3 Abs. 3 Beitragsatzung 2016, mit der (so die „Begründung zur Satzung“ 2012) die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte „positivrechtlich übernommen“ wurde, lediglich einen - in der Sache letztlich entbehrlichen - rechtlichen Hinweis auf die allgemeine Rechtslage. Im Übrigen hat der Antragsgegner zu Recht auch darauf hingewiesen, dass ihm der Nachweis des Nichtzugangs einer Anzeige des Beitragsschuldners naturgemäß gar nicht möglich ist.

Na Mensch! Welcome to the Banana Republic of Democracy (BRoD)!

BRoD! Eine fiktive Republik?
In der massenhafte Direktanmeldungen nicht zur Überprüfung des vollautomatischen Verfahrens führen, sondern zur "Vorschaltung von Inkassounternehmen"?
 
BRoD! Die fiktive Republik in der "staatsferne politische Entscheidungsträger" mexikanische Pilze kauen und sich die Taschen mit "staatlichen Beihilfen" vollstopfen?

Ja genau! Banana Republic of Democracy!

Hier noch ein BeitraX zum Parlamentsrecht aus dem Jahre 1988:

Der Machtverlust der Landesparlamente! Link:

http://www.duncker-humblot.de/index.php/der-machtverlust-der-landesparlamente.html?

Verfasst von: Dr. Hermann Eicher.   :o


Hey DU! Ja genau DU! Join the GEZ-Boykott-Forum! Come to the bright side of life!

Lass DICH nicht von staatsfernen "Rechtssetzungsorganen", lass DICH nicht von der "Räte-Republik BRoD" unterdrücken!

Los! Join the GEZ-Boykott-Forum!

14.528 Mitglieder! Wir beißen nicht! Los! Log DICH ein!

DU hast doch von der GEZ die ... piep (zensiert) voll! Hier bist DU nicht mehr alleene!


 :)


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Zum Zitat des OVG Berlin-Brandenburg...
Zitat
Rn. 65
Zwar darf der Gesetzgeber sich auch im Bereich zulässiger Autonomiegewährung bei der Verleihung autonomer Satzungsgewalt an rechtsfähige Anstalten und Körperschaften - wie vorliegend in § 9 Abs. 2 RBStV an die Rundfunkanstalten - seiner Rechtssetzungsbefugnis nicht völlig entäußern und seinen Einfluss auf den Inhalt von den körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben, [...]

...aber so ein kleines, kleines, kleines bisschen geht das dann doch wohl schon, oder?

(... und klare Ansagen an den "Gesetzgeber" bleiben damit aus! Soviel "Spielraum"...)


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c

cleverle2009

Guten TagX,


Ja genau! Banana Republic of Democracy!

Hier noch ein BeitraX zum Parlamentsrecht aus dem Jahre 1988:

Der Machtverlust der Landesparlamente! Link:

http://www.duncker-humblot.de/index.php/der-machtverlust-der-landesparlamente.html?

Verfasst von: Dr. Hermann Eicher.   :o


Hey DU! Ja genau DU! Join the GEZ-Boykott-Forum! Come to the bright side of life!



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 :)
Zitat
Je komplizierter Regierungs- und Verwaltungshandeln wird, desto mehr bedarf es der Kontrolle durch die gewählten Volksvertreter.

In Bayern funktioniert das so!
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf
MP. Horst Seehofer gibt vor und das CSU-Parlament nickt folgsam ab. Die Opposition begnügt sich damit, wir haben ja nicht zugestimmt. Dieses Pamphlet zu verstehen und in Gänze zu erfassen, waren wohl keine Zwei oder Drei der Abgeordneten in der Lage. Wegen der besonderen Schwierigkeit wurde die Vorberatung und Abgabe der Empfehlung einen Ausschuss übertragen.
Die Bekanntmachung:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258/doc:1

So geschehen in 2010 bis 2011.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23697.msg165663.html#msg165663


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Nach Art 19 Abs. 3 GG sind auch inländische juristische Personen grundrechtsfähig, allerdings mit Einschränkungen, er lautet:
Zitat
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

Die Debatte führt aber zu nichts. Der ÖR trägt KEINE Grundrechte die nicht auch RTL trägt. D.h. relevant ist Zensur etc. Ein Zwangsbeitrag lässt sich aber aus dem GG nicht als Recht für den ÖR ableiten. Dieses entsteht aus dem "Recht sich zu informieren" für jeden Bürger und den Irrglauben an einen effizienten Binnenpluralismus im Planwirtschaftssystem Rundfunk. Früher wäre das vielleicht noch gegangen, aber heute ist es Schwachsinn. Je mehr Sender der ÖR hat, desto diversifizierter müsste er senden. Da er das nicht tut, ist er überfinanziert und zu 90% überflüssig.


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