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Autor Thema: Vorlage Härtefall, Ich KANN und will nicht mehr zahlen  (Gelesen 6408 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

kann mir hier jemand vielleicht ein wenig Formulierungshilfe geben?
Ich möchte den Geiern gerne mitteilen, dass ich auf Grund von langer Krankheit und mittlerweile wegen Nahtlosigkeit ALG 1 nicht mehr in der Lage bin, diesen "Beitrag" zu zahlen.
Es ist mir wichtiger, meine Familie zu ernähren und dafür zu sorgen, dass sie ein Dach über den Kopf hat.

Daher möchte ich da einen entsprechenden Brief aufsetzen.

Danke für eure hilfe.



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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Also, mit einem leeren Blatt Papier kann das Forum wirklich nichts anfangen, ist ja kein Schreibbüro. Da hilft entsprechend & als allererstes erstmal nur, selber den Sachverhalt aufzuschreiben. Dann könnte man vielleicht in irgendeiner Form weitersehen - wobei das Aufsuchen eines der berühmten "Runden Tische" dann vmtl. die beste Variante in Richtung Problemlösung oder den Ausgangspunkt dazu bilden würde.

Und wenn es überdies im weitesten Sinne mit dem Schreiben selber hapern oder auch zu weit zum "Runden Tisch" sein sollte, könnte man für den Einstieg evtl. auch eine örtliche Sozial-Initiative aufsuchen, dann würden sich wohl auch die nächsten Schritte ergeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2018, 21:00 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 984
Ein finanzieller Härtefall dürfte nur dann vorliegen, wenn das jetzt gezahlte ALG I weniger als 17,50 Euro über einem sonst beantragbaren ALG II liegt. D.h. wenn Du durch den Zwangsbeitrag unter das Existenzminimum gedrückst würdest.

Dabei muss beachtet werden, dass bei ALG II auch Geld für die Kinder und die Unterkunft inkl. Nebenkosten gezahlt wird, was bei ALG I nicht der Fall ist. ALG I berechnet sich nach dem früher bezogenen, sozialversicherungspflichtigen Lohn. ALG II soll dagegen das Existenzminimum absichern.

Vielleicht solltest Du Dich bei der Arbeitsagentur dahingehend beraten lassen, ob Du evtl. einen Anspruch auf ALG II hast. Damit bist Du dann auch vom Rundfunkbeitrag freizustellen (Befreiungsantrag stellen und Kopie des ALG II Bescheides an den Beitragsservice senden).

Auf keinen Fall solltest Du schreiben, dass Du den Rundfunkbeitrag nicht zahlen willst, um Deine Kinder besser versorgen zu können. Die herrschenden Parteien haben festgelegt, was das Existenzminimum ist und dabei ist Essen, Kleidung, Spielsachen usw. bereits berücksichtigt. Ist das Existenzminimum nicht gefährdet, muss erst der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Alles, was Du Dir und Deinen Kindern sonst gönnen willst, kommt erst danach !


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b
  • Beiträge: 778
Als möglicher Vorschlag von Person P: gehe zur Bank und "versuche" dort den Kredit für den Rundfunkbeitrag zu nehmen. Die Kopie des Ablehnungswisches schickst du dann an Empfänger.

Wie man den Brief an die Bank formuliert, sollte klar sein: ich habe kein Geld, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen und möchte dafür bei Ihnen den Kredit aufnehmen. Falls Sie mir den Kredit wegen meiner finanziellen Lage nicht geben können, vielleicht wäre das Ganze als Spende für Sie sinnvoller? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Rundfunkbeitrag für mich komplett übernehmen und diese Zahlung als Spende bei sich verbuchen.

Im Brief natürlich den Zwang erwähnen, dass man gezwungen wird zu zahlen. Person P empfiehlt generell in jedem Satz das Wort Zwang und Synonyme zu verwenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2018, 22:38 von boykott2015«

S
  • Beiträge: 403
Nichtgucker hat da m.E.n. schon die best mögliche erste Hilfe geleistet.

[...]
Auf keinen Fall solltest Du schreiben, dass Du den Rundfunkbeitrag nicht zahlen willst, [...]

Es gibt einige Befreiungsmöglichkeiten von der Zwangsabgabe. Um diese zu Beantragen steht aber immer das nicht KÖNNEN im Fokus. Dies muß jedoch belegt werden. Als Antragsteller auf Befreiung ist es evtl. (zunächst) nicht angebracht seinen Unwillen gegenüber der Belegaustellendenstelle über das System der Abzocke kundzugeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2018, 00:26 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Ich möchte den Geiern gerne mitteilen, dass ich auf Grund von langer Krankheit und mittlerweile wegen Nahtlosigkeit ALG 1 nicht mehr in der Lage bin, diesen "Beitrag" zu zahlen.

Den Geiern ist egal, ob sie die Totenruhe stören, wenn sie den Leichnam fleddern. Insofern führen Argumente nicht weiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2018, 01:22 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

 
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