Dass auch Unikliniken gegen den Zwangsbeitrag klagen, war mir noch gar nicht bekannt. Wäre ja schön, wenn das Schule machen würde, bzw. wäre zu klären, ob Krankenkassenbeiträge zur Finanzierung der eigenen Gesundheit teilweise in der Form von Rundfunkzwangsbeiträgen übergehen darf.
Für mich persönlich liegt ein eklatanter Widerspruch vor, wenn mein Krankenkassenbeitrag zum Teil zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet wird (siehe ähnlich auch hierzu Teilfinanzierung der Sozialhilfe von befreiten Rundfunkbeitragsschuldnern durch den Rundfunkbeitrag).
Man könnte sich das Urteil genauer anschauen, eine entsprechende Klagebegründung formulieren und diese, äußerst fragwürdige Verwendung, in der mündlichen Verhandlung dem Gericht vortragen.
Das Urteil stammt aus dem letzten Jahr - man darf nur hoffen, dass Rechtsmittel eingelegt wurden.
Heißt das jetzt: "Krank sein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?"