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Autor Thema: Klage verloren, danach Befreiungsantrag gestellt  (Gelesen 1928 mal)

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Hallo in die Runde,

mich beschäftigt folgendes theoretisches Problem, und bitte um eure Einschätzungen:

Person A bezieht seit Jahren Alg 2 und könnte sich deshalb von der Zwangsabgabe befreien lassen. Außerdem wohnte Person A bis vor einem Jahr in einer Wohngemeinschaft in der ein Mitbewohner bereits die Zwangsabgabe zahlte. Dies hat Person A dem Beitragsservice jedoch nicht mitgeteilt, da sie der Ansicht ist dass diese persönlichen Daten den Beitragsservice nichts angehen.

Die Sache geht dann seinen Gang: Festsetzungsbescheid, Widerspruch dagegen, Klage am VG, Klage verloren. Person A hat keine finanziellen Mittel um weiter zu Klagen (Prozesskostenhilfe wurde schon für die Klage am VG verweigert, wg. keine Aussicht auf Erfolg).

Nun teilt Person A der Landesrundfunkanstalt mit, dass bis vor einem Jahr Beiträge für die Wohnung bezahlt wurden. Außerdem stellt sie einen Befreiungsantrag wegen Alg 2 (für die zurück liegenden Jahre und zukünftig).

Vom Beitragsservice kommt keine Antwort auf den doppelten Befreiungsantrag. Stattdessen wird die Einleitung der Zwangsvollstreckung angekündigt. Wie sollte Person A jetzt weiter vorgehen? Muss der durch das VG-Urteil vollstreckbare Betrag jetzt erst mal bezahlt und dann zurück gefordert werden?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vom Beitragsservice kommt keine Antwort auf den doppelten Befreiungsantrag. Stattdessen wird die Einleitung der Zwangsvollstreckung angekündigt. Wie sollte Person A jetzt weiter vorgehen? Muss der durch das VG-Urteil vollstreckbare Betrag jetzt erst mal bezahlt und dann zurück gefordert werden?

Es kann von Vorteil sein, immer mit der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich (möglichst mit Einschreiben) zu kommunizieren und nicht mit dem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice.

Es könnte sich als schwierig erweisen, einen bereits bezahlten Betrag zurückzufordern. Man könnte den Sachverhalt zuerst mit der zuständigen und verantwortlichen Landesrundfunkanstalt klären.

Die Themen "Befreiungsantrag" und "Abmeldung vom Rundfunkbeitrag" wurden im Forum bereits vielfach diskutiert, hierzu die Suche-Funktion nutzen und die wertvollen Beiträge lesen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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