Hallo in die Runde,
mich beschäftigt folgendes theoretisches Problem, und bitte um eure Einschätzungen:
Person A bezieht seit Jahren Alg 2 und könnte sich deshalb von der Zwangsabgabe befreien lassen. Außerdem wohnte Person A bis vor einem Jahr in einer Wohngemeinschaft in der ein Mitbewohner bereits die Zwangsabgabe zahlte. Dies hat Person A dem Beitragsservice jedoch nicht mitgeteilt, da sie der Ansicht ist dass diese persönlichen Daten den Beitragsservice nichts angehen.
Die Sache geht dann seinen Gang: Festsetzungsbescheid, Widerspruch dagegen, Klage am VG, Klage verloren. Person A hat keine finanziellen Mittel um weiter zu Klagen (Prozesskostenhilfe wurde schon für die Klage am VG verweigert, wg. keine Aussicht auf Erfolg).
Nun teilt Person A der Landesrundfunkanstalt mit, dass bis vor einem Jahr Beiträge für die Wohnung bezahlt wurden. Außerdem stellt sie einen Befreiungsantrag wegen Alg 2 (für die zurück liegenden Jahre und zukünftig).
Vom Beitragsservice kommt keine Antwort auf den doppelten Befreiungsantrag. Stattdessen wird die Einleitung der Zwangsvollstreckung angekündigt. Wie sollte Person A jetzt weiter vorgehen? Muss der durch das VG-Urteil vollstreckbare Betrag jetzt erst mal bezahlt und dann zurück gefordert werden?