Wenn ein fiktiver Besucher dies Unterfangen richtig versteht, würde sich besagte Petition ja auf nichts anderes beziehen als auf die auch vom seinerzeitigen Gutachtenersteller Herrn Kirchhof (daselbst S. 62) als geboten angesehene Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung (des ÖRR mit seinen "Anstalten" bzw. dessen Bespassungsindustrie), "um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen", wie er sagt.
Was besagte "öffentliche Akzeptanz" anlangt, wäre die Befolgung von dessen Empfehlungen in dem Punkt einer der seltenen Fälle gewesen, wo sich der Staat / dessen Institutionen ausnahmsweise mal mehr als nur einen Dreck um besagte Akzeptanz bei den Untertanen geschert hätten (die eben keine "Elite/n" (inkl. ÖRR-Fuzzies) abgeben, der / denen der gemeine Abgeordnete / Minister der Parteienoligarchie bekanntlich in höchster Pflegeleichtigkeit aus der Hand zu fressen pflegt :->). "Rechtssicherheit" hingegen hätte - jedenfalls in einem System, das ernsthaft den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit / Freiheitlichkeit erheben will, bzw. darauf, als Demokratie ernst genommen zu werden - durchaus als essentieller Bestandteil und Grundpfeiler desselben zu gelten, den "man" nicht so einfach aus politischer bzw. finanzieller Opportunität über Bord wirft bzw. die Erlaubnis dazu erhält.
Insofern ist Besucher sich noch nicht ganz klar darüber, ob besagte Petition eher als Arbeit aufzufassen wäre, die man sich zugunsten anderer Vorgehensweisen genausogut hätte sparen können, oder ob der nicht sogar ganz im Gegenteil doch eine gewisse Genialität innewohnen könnte. Letzteres insofern, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Arbeitsauftrag der "Anstalten" an Herrn Kirchhof ja darin bestanden hatte, eine (jedenfalls vermeintlich) verfassungsrechtlich wasserdichte Konzeption für den sogenannten "Rundfunkbeitrag" zu ersinnen.
Dass der Landtag / Petitionsausschuss dieser stattgeben, dürfte sicher kaum zu erwarten sein. Denn dann kommen die verantwortlichen Damen & Herren Abgeordnete auf die Schwarze Liste der "Anstalten" (aber die Dreyer'sche z. B. nicht, die wird garantiert eine flammende Rede dagegen [also für "Ihre" Anstalt & jeden Pfennig, den diese einsacken kann] halten, und davon abgesehen: die "ist ja auch schon drin"), und dann ist die "Anschlussverwendung" beim ÖRR für die ersteren gestorben.
Aber ein putziges Bild in der Öffentlichkeit könnte es schon abgeben, wenn solch' ein Landtag so etwas - mit Blick auf dessen erwähnten Ursprung - ganz "souverän" ablehnen sollte.
Könnte dann im Sinne des letzten Gedankens insofern als Vorlage & Ausgangspunkt für weitere Aktionen durchaus interessant werden.