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Autor Thema: Sammellegislativeingabe RP: kein Beitrag bei Nichtbesitz von R.-Empfangsgeräten  (Gelesen 2089 mal)

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Landtag Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz - Legislativeingabe Landtag Rheinland-Pfalz 28.11.2017 Vorlage 17/2372 (LE 44/17) (nicht öffentlich)
Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (kein Beitrag bei Nichtbesitz von Rundfunkempfangsgeräten)



Screenshot: https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=RPF_V-240376_0000


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2018, 14:29 von ChrisLPZ«
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Da steht allerdings keine Differenzierung was ein Rundfunkempfangsgerät ist ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2018, 14:30 von ChrisLPZ«

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Zitat
Da steht allerdings keine Differenzierung was ein Rundfunkempfangsgerät ist
Richtig.

Aber unser Protest bewikt etwas. Es bwegt sich etwas.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eine Petition! Der Souverän bittet nicht, außer um Aufmerksamkeit. Weil's so schön passt, hier noch einmal eine treffende Bemerkung zur "repräsentativen Demokratie":

Zitat
"Nominell leben wir in einer Demokratie. Das heißt: Das Volk regiert sich selbst. Tatsächlich hat, wie jeder weiß, das Volk nicht den geringsten Einfluss auf die Regierung, weder in der großen Politik noch auch nur in solchen administrativen Alltagsfragen wie Mehrwertsteuer und Fahrpreiserhöhungen… Das entmachtete Volk hat seine Entmachtung nicht nur hingenommen – es hat sie geradezu liebgewonnen." (Sebastian Haffner, 1968)

Laut James Madison, Mitglied der "Constitutional Convention", von 1809 bis 1817 der vierte Präsident der USA, gilt als zentrale Aufgabe von Verfassung und Regierung "to protect the minority of the opulent against the majority." Das hat man hier ja gern kopiert. Da sitzen sie dann, die Vertreter der sich als Eliten fühlenden Klasse und lassen huldvoll die Bittsteller Revue passieren. "Sorry guter Mann, gute Frau, aber ihrem Anliegen konnte leider nicht entsprochen werden."

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.409
Da steht allerdings keine Differenzierung was ein Rundfunkempfangsgerät ist ::)
Braucht es das? Im Staatsvertrag ist definiert, was Rundfunk ist, nämlich eine lineare Dienstleistung, und der EuGH sagt, dass das Internet eine andere Technik als Rundfunk ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 18:02 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn ein fiktiver Besucher dies Unterfangen richtig versteht, würde sich besagte Petition ja auf nichts anderes beziehen als auf die auch vom seinerzeitigen Gutachtenersteller Herrn Kirchhof (daselbst S. 62) als geboten angesehene Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung (des ÖRR mit seinen "Anstalten" bzw. dessen Bespassungsindustrie), "um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen", wie er sagt.

Was besagte "öffentliche Akzeptanz" anlangt, wäre die Befolgung von dessen Empfehlungen in dem Punkt einer der seltenen Fälle gewesen, wo sich der Staat / dessen Institutionen ausnahmsweise mal mehr als nur einen Dreck um besagte Akzeptanz bei den Untertanen geschert hätten (die eben keine "Elite/n" (inkl. ÖRR-Fuzzies) abgeben, der / denen der gemeine Abgeordnete / Minister der Parteienoligarchie bekanntlich in höchster Pflegeleichtigkeit aus der Hand zu fressen pflegt :->). "Rechtssicherheit" hingegen hätte - jedenfalls in einem System, das ernsthaft den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit / Freiheitlichkeit erheben will, bzw. darauf, als Demokratie ernst genommen zu werden - durchaus als essentieller Bestandteil und Grundpfeiler desselben zu gelten, den "man" nicht so einfach aus politischer bzw. finanzieller Opportunität über Bord wirft bzw. die Erlaubnis dazu erhält.

Insofern ist Besucher sich noch nicht ganz klar darüber, ob besagte Petition eher als Arbeit aufzufassen wäre, die man sich zugunsten anderer Vorgehensweisen genausogut hätte sparen können, oder ob der nicht sogar ganz im Gegenteil doch eine gewisse Genialität innewohnen könnte. Letzteres insofern, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Arbeitsauftrag der "Anstalten" an Herrn Kirchhof ja darin bestanden hatte, eine (jedenfalls vermeintlich) verfassungsrechtlich wasserdichte Konzeption für den sogenannten "Rundfunkbeitrag" zu ersinnen.

Dass der Landtag / Petitionsausschuss dieser stattgeben, dürfte sicher kaum zu erwarten sein. Denn dann kommen die verantwortlichen Damen & Herren Abgeordnete auf die Schwarze Liste der "Anstalten" (aber die Dreyer'sche z. B. nicht, die wird garantiert eine flammende Rede dagegen [also für "Ihre" Anstalt & jeden Pfennig, den diese einsacken kann] halten, und davon abgesehen: die "ist ja auch schon drin"), und  dann ist die "Anschlussverwendung" beim ÖRR für die ersteren gestorben.

Aber ein putziges Bild in der Öffentlichkeit könnte es schon abgeben, wenn solch' ein Landtag so etwas - mit Blick auf dessen erwähnten Ursprung - ganz "souverän" ablehnen sollte.

Könnte dann im Sinne des letzten Gedankens insofern als Vorlage & Ausgangspunkt für weitere Aktionen durchaus interessant werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 18:02 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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