Hallo!
Da zeigt sich in realitas, was genau in "RBStV" §1 gemeint ist: es wird finanziert. Vielleicht sogar eine Veranstaltung von Programm. Es könnte sogar vorkommen, dass ausgestrahlt wird, das aber nur, solange das mit der Finanzierung nicht kollidiert.
Stehen irgendwo in den "R*StV" irgendwelche Garantien? Ich muss doch sehr bitten, an einer Stelle muss schließlich gespart werden. Wenn schon nicht am Geld anderer Leute, dann wenigstens an der Leistung!
Nun haben einige Abnicker die Gelegenheit erkannt: gespielte Aufregung, medienwirksamer Aktionismus -- vielleicht lässt sich ja nichts in der Sache bewegen, aber mit einem neuen Posten beim örR kann man sie (die Sache) hinter der aufgewirbelten Staubwolke sanft entschlummern lassen.
In der Zwischenzeit werden die einen sich das nötige Equipment besorgen, die anderen werden wahrscheinlich Mitboykotteure.
PS: ich wette, dass die neuen Hochrhein-Boykotteure vom BVerwG gesagt bekommen, in dem Nicht-Empfangsgebiet Hochrhein wäre der Beitrag nicht die Gegenleistung für die Möglichkeit des Empfangs, sondern die Gegenleistung für das Abwenden von möglichen anderen Abschaltungen.
Es besteht hier allerdings auch die Gefahr, dass bis vor kurzem versorgte örR-Abhängige, durch dunklen kalten Entzug, allmählich wieder an ihrer Umgebung und sogar der Politik teilnehmen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"