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Autor Thema: Hat schon mal jemand ...  (Gelesen 1314 mal)

  • Beiträge: 7.388
Hat schon mal jemand ...
Autor: 10. Januar 2018, 12:03
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg

Zitat
Artikel 93

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
[...]
4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;
[...]

... auf die "Bettelbriefe" vom ÖRR direkt Verfassungsbeschwerde erhoben? Wird doch immer behauptet, daß LRA und Co. Behörden seien?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 1.548
Re: Hat schon mal jemand ...
#1: 10. Januar 2018, 12:36
Das halte ich für grundsätzlich nicht aussichtsreich, da die Bettelbriefe sich immer auf den Rundfunkbeitragsstaatsdingens berufen und einen daher nicht unmittelbar in den Grundrechten verletzen. Ausser man bekommt so viele Bettelbriefe, dass der Eingang blockiert ist und man die Wohnung nicht mehr verlassen kann.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Hat schon mal jemand ...
#2: 10. Januar 2018, 12:46
GG §103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Verletzung rechtlichen Gehörs vor dem BVerWG ist m. W. schon gerügt worden (RA Bölck) und dann u. U. auch Teil einer Verfassungsbeschwerde geworden. Sicher aber nicht als alleiniger Grund. Siehe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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