Wie immer gilt: So pauschal stimmt das nicht. Volljährigkeit bedeutet nämlich nicht, dass man über Einkünfte verfügt. Meine Kinder waren zu dem Zeitpunkt noch Schüler, hatten kein Einkommen. Und im Anschluss haben sie studiert. Dass ich neben der Miete, den Lebenshaltungskosten, den Senestergebühren, der Fahrkarte, Kleidung und Bücher nun auch noch für sogn. Rundfunkbeiträge in deren Studentenbude zahlungspflichtig wäre, steht wo genau? Jeder Student mit weniger als dem vor Pfändungen sicheren Einnahmen, egal woher, sollte sich dreimal überlegen, ob er den ÖR pro Jahr über 200 € zahlt.
Im Übrigen war das vor der Umstellung ebenso. Es kam weder auf die Zahl der Geräte noch auf die der volljährigen Haushaltsmitglieder. Ja, die GEZ hat Werbung gemacht, dass jeder mit eigenem Einkommen für seine Geräte bezahlen musste. Wie sollte die jemals die Besitzverhältnisse feststellen?
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.