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Autor Thema: Festsetzungsbescheid nach Umzug  (Gelesen 1240 mal)

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Festsetzungsbescheid nach Umzug
Autor: 01. Januar 2018, 20:59
Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Person W und M sind im Oktober in einer Wohnung neuen Wohnung gezogen und haben seit kurzem einen Festsetzungbescheid vom 1.08.17 bis 31.10 in einer fiktiven Höhe von 60,50 Ausserdem soll das Fiktive BK bis Ende 10.17 einen offenen Gesamtbetrag von 121 aufweisen. Da in diesem Fall die oben genannten Personen seit Jahren keine Beiträge zahlen und man gegen so einen Bescheid eh nicht machen kann, stellt sich de frage was passieren würde, wenn der Beitrag bezahlt werden würde.

Nehmen wir an Person W bezahlt, würde dann Forderungen der Jahre davor auf diese Person zukommen?

Ausserdem hat Person M einen Brief erhalten, in dem er angeben soll, ob er ein eigenes Konto braucht oder ob seine Beiträge über ein anderes Konto bezahlt werde. Sollte M darauf reagieren ? denn M wäre es lieber wenn  Sie nichts über ihn wissen.

Danke schon mal für die Antworten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2018, 02:00 von Markus KA«

 
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