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  • VERHANDLUNG VG Sigmaringen, Mi. 07.02.18, 9.45 Uhr: 07. Februar 2018

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Sigmaringen, Mi. 07.02.18, 9.45 Uhr  (Gelesen 4657 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verwaltungsgericht Sigmaringen

Mittwoch, 07.02.18

Verhandlung 9.45 Uhr


Karlstraße 13

72488 Sigmaringen

Telefon: 07571 1821300

Nebeneingang 13 a

1. Obergeschoss

Sitzungssaal Raum 2.8


Gar nicht weit vom Bahnhof entfernt.

google-maps:
https://www.google.de/maps/dir/Bahnhof,+Sigmaringen,+Sigmaringen/Verwaltungsgericht+Sigmaringen,+Karlstra%C3%9Fe+13,+72488+Sigmaringen/@48.0854409,9.2167453,16z/data=!3m1!4b1!4m13!4m12!1m5!1m1!1s0x479a3ef2f0205b99:0xeac2236759ce216c!2m2!1d9.2227844!2d48.0865723!1m5!1m1!1s0x479a3ef3b2537591:0xbfd071bd3ef1c6e2!2m2!1d9.2207622!2d48.0854118


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

G
  • Beiträge: 16
VG Sigmaringen
5. Kammer
07.02.2018
11:15 Uhr
Saal 2.8
Karlstraße 13
Nebeneingang 13a
1. Obergeschoss
72488 Sigmaringen


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G
  • Beiträge: 16
Protokoll 07.02.2018 – Insgesamt sind drei Verhandlungen angesetzt
Verhandlung 1: start 9 45

Gericht stellt sich nicht vor – VG Sigmaringen 5K
2 Schöffinnen, 1 Richter, 1 Richterin, 1 Vorsitzender Richter
SWR – 1 Vertreter

Vortrag: Aktenvortrag – kurze Zusammenfassung
Antrag K: Aufhebung der streitigen Widersprüche (2) – Kosten sollen der Beklagten auferlegt werden
VG SG: Kostenentscheidung immer nach Urteil – Verlierer trägt Kosten
SWR: Klage abweisen

VG SG: Der Vorsitzende verweist auf BverwG und das man sich der bisherigen Rechtssprechung anschließen werden Auf Grund Gesetzt / Satzung keine Bedenken. Für öffentliche Verwaltung VGV betrifft SWR im Sinne nicht direkt

K: Vollmacht vom SWR einsehen. Vollmacht hat kein Datum ? Vollmacht wird zu den Akten vom Gericht genommen.
K: Darstellung & Motiv.  Es kann nicht sein das jeder Beitragspflichtig ist und jetzt eine Vollen Beitrag zahlt. Bei Erstellung des RSV sind Gesetzgeber Fehler unterlaufen. Beeinflusst von Lobbyparteien (ÖRR). Kein Vorteil durch wirken des ÖRR für Nichtnutzer. Kläger besitzt weder Neu-modische Empf. Noch ein Fernseher. . Beitragspflicht   wesentliche Änderung für alle. Lässt sich nicht als Flüchtling vom Rfgebühr bezeichnen. Hat in der Vergangenheit Radio gezahlt. Jetzt 200 % mehr. Wucher. Beispiel TÜV 100 € und nach 1 Jahr mehr 300  e Wucher. Man würde sich einen anderen suchen. Wohnung darf nicht bebeitragt werden. Möglichkeit der Befreiung unmöglich.
Lebt in Single Haushalt. Benachteiligung Singlehaushalt unverhältnismäßig.

VG SG: BverwG Artikel 3 Abs. 1hat sich dazu geäußert. Ungerechtigkeit wird bewusst in kauf genommen. Geriner %-Satz der betroffen ist wird zur Zahlung gezwungen geht i.O. Verweis auf Typisierung 10 % …. Ob das BverfG das anders zieht wird sich zeigen … VG SG zieht sich der Rechtsprechung an. In der Vergangenheit viele die sich der Pflicht zu zahlen entzogen haben. Die  Gebührenflucht … Kotoralschäden / Leute die Bluten müssen ist damit verbunden.
SWR: Politische Entscheidung für anderes Beitragsmodell
VG SG: Aufgabe / Grenze des Gesetzt ob es Rechtsverstöße gibt. Vergleich mit Friedhof / Abwassergabe – Typisierung in ständiger Rechtsprechung von Bverwg 10 % Regelung gegeben.

K: Flucht aus der Rundfunkpflicht nicht gegeben. Mär von der Rundfunkpflicht von der Beklagten in Umlauf gebracht das erste mal seit 2006.
VG SG: Schwarzseher nicht gegeben? Politische Diskussion nicht gerichtliche. Diskussion auf ganz anderem Horizont. Internet / Neumodische Empf.G. Verbreitetes Vollzugsdefizit. VG SG hat diese Auswirkung wohl gespürt.

K: Vergleich Anzahl Klagen zur Zeit Gebühr mit Beitrag jetzt
VG SG: Anzahl in etwa gleich ….
K: Bringt Anzahl der Klagen vor dem BverfG zur Sprache
VG SG: Anzahl der Klagen egal, genaue Anzahl weiss man nicht genau 80 … 90
K: Fragen Katalog des BverfG
VG SG: Ja dieser ist bekannt ….
K: höhere Rechtsprechung Sicherung der Demokratie. Aus welchen Mitteln muss eine Sicherung der Demokratie finanziert werden.
VG SG: ÖRR muss angemessen funktionieren / Staatsfern / nicht aus Staatshaushalt .. Verweis auf Steuern. ÖRR muss finanziert werden. Sie dürfen anderer Meinung sein.

K: Urteilverkündungen BverwG ? Bezug auf Kirchof / Begründungen ? Rosinenpickerrei
VG SG: Gesetzgeber hat sich ahlt anders entschieden. Konzept muss nicht 1:1 übernommen werden. Wir warten alle auf Karlsruhe …

K: Seit Urteil BverwG, Ansprache auf Hotelurteil
VG SG: Hat nichts mit dem Verfahren zu tun … können auch noch heute Abend hier sitzen …. bitte mehr strukturiert wiedergeben / Inhalte die noch nicht vorgetragen wurde (Anspielung auf schriftliche Begründung)….

K: Antrag auf Aussetzung § 94 VwgO – Vorabentscheidungsgesuchen an den EUGH
VG SG: Aus Prozessökonomie macht keinen Sinn … Vorlegen können Sie was Sie wollen.

Unterbrechung der Verhandlung – Gericht berät über Aussetzung
VG SG: Aussetzung abgelehnt. Voraussetzungen liegen nicht vor. Betreffen nur identische Rechtsfragen über die BverwG schon entschieden hat...  Kammer geht davon aus keine keine Verfassungsmäßige Schwierigkeiten bestehen …
(Anmerkung: Vors. Richter hat hier außerordentlich schnell gesprochen und war äußerst schwer zu verstehen. Es wurde noch mehr gesagt vielleicht kann das noch jemand ergänzen…
Fragen sind nicht vorgreiflich … Ermessen / Reduktion 0 % von Kammer ….   )

K: Beweisantrag: Flucht hat nie statt gefunden
VG SG: Will Kläger das unbedingt stellen? Da mit Begründung eher schriftliche Ergänzung

K: Beweisantrag - Veränderung der Finanzquelle & der Art. Bestätigung von Vorsitzenden Dr. Heinz in mündlich Verhandlung von BverwG 17.01.2017
VG SG: kein förmlicher Beweisantrag. Aussage Dr. Heinz völlig irrelevant für dieses Verfahren

K-Beantragt: Beweis Statisk für N.Empfgeräte existiert nicht. Dr Heinz vorladen / bestätigen zwecks Aussage bei m. Verhandlung. Gesetz Aussagen BverwG ohne Grundlage für 3 % 3,8 %.

Unterbrechung der Verhandlung – Gericht berät über Beweismittel:
VG SG: Beschluss der Kammer abgelehnt. Beweismittel untauglich. Nicht entscheidungserheblich
VG SG fragt SWR nach Stellungsnahme. Keine Stellungsnahme durch SWR

Beschluss / Urteil geht schriftlich zu.

Ende der Verhandlung 11:13




Verhandlung 2: 11:19


Kläger nicht anwesend. Anfechtungsklage
SWR. Beantragt Klage Abweisung
Urteil ergeht schriftlich




Verhandlung 3: Start 11:25


Gericht stellt sich nicht vor – VG Sigmaringen 5K
2 Schöffinnen, 2 Richterinen, 1 Vorsitzender Richter
SWR – 1 Vertreter (selber wie vorher)

Auf Aktenvortrag wird verzichtet
VG SG übergibt Wort an Kläger (K)

K: Gibt zu Protokoll er will Einsicht in das Protokoll direkt nach der Verhandlung.
K: spricht Befreiungsantrag auf Gewissensgründen an und das er Nichtnutzer ist. Dieser wurde an SWR gestellt und seit mehreren Monaten nicht beantwortet. Antrag keine Anerkennung auf Rechtsgültigkeit RBStV. Ausschließlich Vorgabe Spielregeln BverfG BvR 2550 / 12 vom 12.12.2012
VGSG: Fragt Kläger ob das mit in den Antrag rein soll zur heutigen Verhandlung. Kostenrisiko Gerichtskosten steigen um den 3 fachen Betrag von Zeit für Befreiung.

K: Kritisiert Säumniszuschlag von 8 € das dieser nicht zulässig ist.
VG SG: Säumniszuschlag ist rechtens. Man muss erst bezahlen und anschließend direkt Rückforderung geltend machen. Dann kostet es keine 8 € zusätzlich.

K: Beschränkt sich auf  Antrag Aufhebung Festsetzungsbescheid.
VG SG: Nach Entscheid SWR kann Kläger normales Widerspruchsverfahren eröffnen. VG SG bestätigt SWR richtige Behörde für Befreiung …

K: Legt seine Beweggründe des Widerstands gegen den RSV da. Zur Empfangsmöglichkeit muss ein Wille zur Nutzung des Angebotes entsprechenden Unternehmens vorliegen. Indirekte Beleidigung der Beklagten für Pauschalisierung von Nichtnutzern als Schwarzseher, - Hörern etc. Missbraucht ihre Machtstellung indem sie selten bis gar nicht über den Widerstand und die Kritik berichtet und sämtliche Widerständler zur rechten Szene zuordnet oder zumindest zur AFD.
SWR: Man kann ja eine Programmbeschwerde schreiben
K: Dafür müsste man das Programm erst mal nutzen. Verweist auf moralische / ethischen Verfehlungen der Beklagten Sieglinde Baumert / Mandy Bock / Aufenthalt von Mutter mit Säugling in U-haft um Mann zur Zahlung zu zwingen (Bergisch Gladbach).
Verletzung der Widerlegbarkeit einer Abgabe / Ausweichmöglichkeit dieser Abgabe zu entgehen nicht vorhanden außer durch massive Eingriffe garantierter Grundrechte der BRD.
Fehlende Möglichkeit den SWR aus Gewissensgründen, ethnischen & moralischen Verfehlungen effektiv zu boykottieren. Kläger bietet an den Betrag vom Festsetzungsbescheid an eine gemeinnützige Organisation zu spenden … z.B. Krebsforschung Tübingen.
VG SG: Ehrbares Angebot aber das SWR mit Sicherheit nicht drauf eingeht
SWR: Lehnt ab

K: Spricht Wankelmut des SWR an. Mal reicht es dem SWR das Einzelrichter entscheiden, beim Fall vor LG TÜ besteht es auf eine Kammer Entscheidung. Wenn Einzelrichter nicht im Sinne der Beklagten entscheidet. Willkür
SWR: Das wäre ein völlig normales Vorgehen und abhängig von der Sachlage

K: Geht auf schriftl. Klagebegründung ein und verweist auf die über 20 unabhängigen Gutachten. Will Meinung von Gericht dazu haben oder ob unabhängige Gutachten keine Bedeutung hätten.
VG SG: Man liest sich Gutachten durch und nimmt Sie zu Kenntnis.

K: Verweist auf 2 BvR 1/68 & 2 BvR 702/68 sowie Argumente LG Tü das SWR keine Behörde ist. 
VG SG: Kammer hat schon mehrfach bestätigt das SWR Behörde ist. Meinung ist festgelegt und wird sich nicht ändern. Man darf anderer Meinung sein, aber nicht relevant.

K: Verweist darauf das im Abgabenrecht eine Beitrages eine Abgrenzung zwischen den Bevorteilten und der Allgemeinheit bestehen muss.
VG SG: Abgrenzung besteht. Allgemeinheit nicht bebeitragt als Beispiel werden Obdachlose angeführt das diese keinen Beitrag zahlen müssen wenn Sie ein Smartphone haben. Es gibt immer Verlierer und Gewinner bei einer Umstellung. Gerechtes System gibt es nicht. Es liegen Eingriffe in die Grundrechte vor diese sind aber hinzunehmen. Verweis auf Typisierung 10 % Regelung.

K: Spricht Abwasser,- & Erschließungsbeiträge, Müllgebühren an und das hier verschiedene Möglichkeiten existieren den Beitrag zu senken oder diesem zu entgehen bzw. ein viel größerer Kreis nicht von der Abgabe betroffen ist.
VG SG: Gebühr nicht das selbe wie Beitrag. Kann nicht verglichen werden. Erschließungsbeitrag kann auch nicht entgangen werden.
K: Doch wenn kein Eigentum vorliegt.
VG SG: GG garantiert aber jedem den freien Erwerb von Eigentum.

K: Spricht Urteile mit Schriftgut der Beklagten an. Gutachten Kirchhof / Beckscher Komemntar BverwG 6 C34.15, 6C.31.15, 6C7.15, VGH 2 S 548/16. An anderen Stellen wo man Zugunsten der Kläger mit Kirchhof Gutachten argumentieren kann, bleibt Zitierung aus.
VG SG: Standard Vorgehen erstellen von Gutachten und Beurteilung von verschiedenen Seiten. Dann zitiert man eben ein Urteil entsprechend von einer Seite. Gericht verweist auf die Pharama Industrie und wie es es Im Gesundheitsbereich abgeht bzgl. Medikamente sei noch viel schlimmer.

K: Spricht Datengau an und das alle Daten beim Beitragsservice (BS) in Köln gespeichert ist. Ist keine Behörde. Verweis auf den erneuten Meldedatenabgleich Datengau / Nicht mit Einbeziehung der Datenrechtler. Zitiert aus dem Bericht von BW Dateischutzbeauftragter 2014/2015 das dem BS jährlich 200 000 Wohnungen im jetzigen Beitragsmodell verloren gehen. Umstellung und flucht aus dem RF wäre ja demnach wohl gescheitert. Zitiert aus dem Bericht und das Datenschützer befürchtet das Melderegisterabgleich jetzt zum Standard / dauerhaften Vorgehen wird.
VG SG: Was das mit dem Prozess zu tun hat. Festsetzungsbescheid ist aus 2016. Irrelevant.

K: Was Rundfunk mit dem Internet zu hat? Internet ist kein Rundfunk im Sinne von Telemediengesetz. Keine Statistiken über Neumodische Empf.geräte. Internet ist Technologie. Beklagte hat niemand gebeten ihr Angebot ins Internet zu stellen. Verweist das DE das einzige Land ist in dem Internet als Rundfunk zählt. Empfänger und Sender nicht gegeben. Verweist z.B. auf die Angebot ÖRR in Facebook / Funk. Interagtion mit Empfänger. Kommentare / Likes / etc. Verweist auf oberste Gerichtsurteil Österreich & Schweden.
VG SG: Sie haben eine Wohnung und sind deshalb Beitragspflichtig

K: Es gibt bereits heute Möglichkeiten die Angebote des SWR für den eigenen Internetanschluss zu sperren. Domänen Blockierung auf Router / Proxy Server, Provider in die Pflicht nehmen.
VG SG: Macht keiner außer vielleicht ein Boykottler. Den meisten Leuten in der Bevölkerung ist es  nicht bewusst das so was geht und es ist Ihnen auch egal.

K: Aussetzung nach § 94 VwG beantragt - Blatt vom BverfG mit der Zahl der Verfassungsbeschwerden 150 Stand 31.12.2017 übergeben.
Unterbrechung der Verhandlung – VG zieht sich zurück
VG SG: Aussetzung abgelehnt. Voraussetzungen liegen nicht vor. Betreffen nur identische Rechtsfragen über die BverwG schon entschieden hat...  Kammer geht davon aus das keine  Verfassungsmäßige Schwierigkeiten vorliegen …


K: Legt Gericht und SWR ein Blatt mit Beweisanträgen vor. Mehrere Anträge bgzl. Nichtigkeit Behörde, keine Beamten, keine elekt. Akte, keine hoheitlichen Rechte gegenüber Bürger im Sinne BWVerf 77 & 78. Widerspruchsbescheid von Mitarbeiter BS in Köln Nichtigkeit. Verschiedene Briefumschläge werden beigelegt.
Verfassungswidrigkeit wegen fehlender Abgrenzung. Bebeitragung Allgemeinheit nicht erlaubt.
VG SG: Fragt ob hilfsweise gestellt oder direkt.
K: Direkt

Unterbrechung der Verhandlung – VG zieht sich zurück
VG SG: Keine Beweismittel genannt sondern persönliche Meinung Nicht Entscheidungserheblich.  VG SG der Meinung Widerspruchsbescheid & Festsetzungsbescheid darf vom BS ausgestellt werden auch wenn nicht Behörde. Darf im Namen der Behörde tätig werden und entscheiden

K: Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig eingestuft wird, wie wird ein abweisendes Urteil abgewickelt.
VG SG: Wenn Urteile rechtskräftig abgeschlossen. Keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Instanzenweg steht ja offen. Bevor man sich ans BverfG wendet erst  Instanzenwege ausschöpfen  sonst gewinnt man keinen Blumentopf. Geben Verfasungsbeschwerden nicht viel Aussicht auf Erfolg.
K: Nach BverwG Entscheidung Rechtsweg erschöpft. Urteil von BverfG kann Urteil von BverwG nicht aufheben. Vorlage EUGH gemäß Beihilfeänderung im Kern.
VG SG: Keine Vorlage EUGH nötig. Außerdem hätte sich die Kommission mit der Änderung schon beschäftigt und die Änderung der Beihilfe nicht gerügt. Überwacht ständig alle Änderungen von den Mitgliedsstaaten.

K: Hat keine weiteren Punkt
VG SG: Fragt SWR nach Stellungsnahme / Anmerkungen …. dieser verneint.

Kein Urteil heute - Beschluss geht schriftlich zu.
Ende der Verhandlung

Öffentlichkeit bei allen Verhandlungen zwischen 4 & 6 Personen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 13:13 von Uwe«

k
  • Beiträge: 110
K: Antrag auf Aussetzung § 94 VwgO – Vorabentscheidungsgesuchen an den EUGH
VG SG: Aus Prozessökonomie macht keinen Sinn … Vorlegen können Sie was Sie wollen.

Unterbrechung der Verhandlung – Gericht berät über Aussetzung
VG SG: Aussetzung abgelehnt. Voraussetzungen liegen nicht vor. Betreffen nur identische Rechtsfragen über die BverwG schon entschieden hat...  Kammer geht davon aus keine keine Verfassungsmäßige Schwierigkeiten bestehen …
(Anmerkung: Vors. Richter hat hier außerordentlich schnell gesprochen und war äußerst schwer zu verstehen. Es wurde noch mehr gesagt vielleicht kann das noch jemand ergänzen…
Fragen sind nicht vorgreiflich … Ermessen / Reduktion 0 % von Kammer ….   )

Und da haben wir's. Zu den weiteren europarechtlichen Rechtsfragen im Vorlageverfahren hat das BVerwG - auch in den weiteren Verfahren - eben (noch) nicht entschieden. Dies hätte man im Verfahren konkret darlegen und vortragen können.


Klageerwiderung des SWR zum Thema Beihilfe/ europäisches Recht
[...]
Mit dem Hinweis - "Beides ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Fall" - suggeriert das BVerwG, damit wäre bezüglich der EuGH Vorlage alles gegessen  :) - und erteilt wegbereitend den folg- und gehorsamen unterinstanzlichen Verwaltungsgerichten die Absolution bzgl. Nichtbeachtlichkeit der EuGH Vorlage(fragen).

Zu 1)
Tatsächlich findet sich diese Rechtsfrage in keiner der Vorlagefragen EuGH C-492/17 wieder bzw. wurde dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Allenfalls befinden sich diesbezügliche Argumentationen in der begleitenden Begründung zur Vorlage des LG Tübingen im Beschluss - 5 T 121/17 vom 3. August 2017.

Zu 2)
Von den zehn (10!) Vorlagefragen befasst sich eine mit genau dieser Rechtsfrage. Drei weitere Vorlagefragen betreffen abweichende Rechtsfragen zu (verbotenen) priviligierten/ bevorzugten Beihilfen.

Zu allen 9 (6) weiteren Vorlagefragen - hier insbesondere zur Vereinbarkeit Rundfunkbeitrag mit europäischem/r Gleichbehandlungsgebot, Informationsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit - verliert das BVerwG kein Wort. [...]


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  • Beiträge: 577
@GallusMaximus  Vielen Dank für diese Zusammenfassung!

Mein erstes Gefühl beim Lesen ist Wut. Wieder einmal Wut über meine Hiflosigkeit, die mich immer dann ergreift, wenn, wie hier, immer noch mit BürgerInnen in "VG-Showeinlagen" für die Öffentlichkeit mit den Rechten des Souveräns "verfahren" wird. Und wir wieder lediglich einem Schauprozess mehr unsere Aufmerksamkeit und Lebenszeit gewidmet haben. Dank "unabhängiger" (und) "deutscher" (und) "RichterInnen".

Woran darf ich da noch glauben, wem darf ich vertrauen, worauf kann ich mich verlassen - mit dieser Art der "Rechtsprechung", die in Deutschland über viele Jahr(zehnt)e Einzug gehalten hat, und die sorgfältig - und im Interesse einer zunehmend totalitären Staatsräson - gepflegt wird? Es ist wie eine "Programmbeschwerde", die keinen interessiert und die keine "Aussicht auf Erfolg" hat, und bei der man vermeintlich ja auch alles richtg gemacht hat. Nicht für die BürgerInnen, sondern einzig für das "Ego" und die "Sache", von der hier nur sehr wenige, und keinesfalls eine Gesellschaft oder Gemeinschaft profitieren. Das ist - mit Verlaub - ein "Krieg", bei dem die "Waffen" ungleicher nicht hätten verteilt werden können.

Ich spüre förmlich die Genervtheit des obigen Gremiums, das keine Fragestellungen mehr zu beantworten bereit ist. Das nicht bereit ist zuzuhören, und dadurch allein schon das Recht auf Gehör verletzt - nein, mit Füßen tritt. Es erschlägt mit der souveränen Arroganz von "Textbausteinen", ohne Vorträge wirklich wahrzunehmen - geschweige denn sich damit auseinanderzusetzen - und das um eine Unparteilichkeit(sic) zu lange schon nicht mehr weiß. Man wartet auf das BVerfG, um sich das eigene Denken und Recherchieren zu ersparen, und um nicht selbst in eine der vielen "Fallen" zu treten, die die Unrechtmäßigkeit des gesamten Systems unter "Beweis" stellen würden. Dabei sterben dann auch die allerletzten, demokratischen Gedanken. Zusammen mit dem Glauben daran, dass so etwas wie Demokratie auch nur ansatzweise funktionieren könnte. Und Mausfelds Thesen werden zu einer von vielen, hier aber prägenden(!) "Wahrheit".

Im alten Griechenland wäre dies eine Tragödie gewesen, hier und heute ist es eine nichtendende. Diese Damen und Herren, die hier ein "Richteramt" bekleiden dürfen, filetieren die demokratischen Grundwerte. Sie merken nicht, dass sie das zerstören, woran ich früher einmal aufrichtig geglaubt habe. Die sog. "Rechten" - ob hier oder in Europa - sind allein die (nichtssagend verlagerte) Antwort auf diese Unfähigkeit (siehe obiges Beispiel), eine echte Demokratie immer wieder mit Leben zu füllen, Mut und Rückgrat zu zeigen, wenn es nötig wird. Und daran fehlt es vor allem Euch, liebe VGs, -höfe, O- und liebes B-. Ihr macht Euch zum Handlanger der Erosion "meiner" Demokratie. Und wenn ihr's dann (vielleicht) irgendwann blickt, werdet ihr die ersten sein, die wieder über Todesstrafe, Notstandsgesetze u.ä. entscheiden dürfen. Freut euch - ich tue es nicht!

Ich muss, ob solcher Erfahrungen, das BVerfG tatsächlich als "letzte Instanz" sehen (können), das diesem "Treiben" Einhalt gebietet - will es nicht auch seine "Legitimation" im Staatsgefüge in der schon beschriebenen Weise - und damit gleichzeitig endgültig - verlieren. Diese Gefahr ist da - wenn auch meine Hoffnung auf den gesunden Menschenverstand mich immer noch "ertragen" lässt. Aber obig Beschriebenes muss enden, und zwar jetzt, hier und heute!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 15:47 von drone«

F
  • Beiträge: 102
Ohne hier zu politisch werden zu wollen, muss ich dich lieber User @drone korrigieren:
Zitat
Diese Damen und Herren, die hier ein "Richteramt" bekleiden dürfen, filetieren die demokratischen Grundwerte. Sie merken nicht, dass sie das zerstören, woran ich früher einmal aufrichtig geglaubt habe.
Sie wissen sehr wohl, was sie tun und es ist genau so und nicht anders gewollt.

Gruß Petra


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  • Beiträge: 577
Sie wissen sehr wohl, was sie tun und es ist genau so und nicht anders gewollt.
Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand (in zunehmendem Maße, und "alternativlos") leider auch. ;-)

Es ist für mich einfach nur ein immenser Verlust, den ich hier wohl eher schwer ertrage, indem einstmals öffentlich vermittelte "Prämissen" so gänzlich ihren Bezug zur beobachteten Realität verlieren, oder auch schon verloren haben.


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Mein erstes Gefühl beim Lesen ist Wut. Wieder einmal Wut über meine Hiflosigkeit ...
So erging es mir auch, als ich diesen Bericht las - und zunehmend so, je mehr ich derartige Berichte über Gerichtsverhandlungen lese. Sie gehen mit einer unglaublichen Arroganz über alle Argumente hinweg. Die Urteile sind bereits gefällt, wir wissen es ja alle. Ich habe inzwischen jedes Vertrauen in diese Justiz verloren; mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun.


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  • Beiträge: 7.388
Sie wissen sehr wohl, was sie tun und es ist genau so und nicht anders gewollt.
Beide Aussagen werden bezweifelt!

Es würde nämlich bedeuten, daß es die eigene politische "Führerschaft" ist, die die Bundesrepublik Deutschland international als vertragsbrüchig darstellen läßt, damit auch die Realisierung der internationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig sabbotiert und das internationale Ansehen der Bundesrepublik beschädigt.

Weil:

"without interference by public authorithy"

Art. 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit in der verbindlichen englischen Sprachfassung, der es jeder Person gestattet, keine Eingriffe durch den Staat dulden zu müssen.

Die EMRK ist ein internationaler Vertrag, der seit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland nicht nur Bundesrecht ist, sondern als internationaler Vertrag gemäß dem internationalen Vertragsrecht bindend.

Die Mißachtung internationaler Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland wird ganz sicher aufmerksam registriert.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

F
  • Beiträge: 102
@pingiun:
Ich bewundere deine Hartnäckigkeit und gehe auch absolut konform damit!
Nur sehe ich eben auch, dass die Meinungsmache in der ‚einfachen Form‘ wie es die ‚Qualitätsjournalistin‘ Frau Pospiech zum Beispiel immer wieder zum Besten gibt, uns etwas anderes transportieren will.
In der subtileren Form werden aus Kritikern, die - wie wir hier mit diesem Forum auf Unrecht - aufmerksam machen,  Verschwörungstheoretiker, Kleingeister, Besserwisser oder Miesmacher.
Wenn auch etwas OT hier ein sehr vielsagender kurzer Artikel von Herrn Norbert Häring (ja genau der), auf den Nachdenkseiten:
Norbert Häring
Rufmord als Methode (2): Offener Brief an Bascha Mika
02.11.2015
Zitat
Aus Anlass eines großen „Berichts“ in der Frankfurter Rundschau vom 2. November über Albrecht Müller und die Nachdenkseiten (in Abwandlung hier online) habe ich mein langjähriges Abo dieser Zeitung gekündigt und ihrer Chefredakteurin in einem offenen Brief begründet, warum.
Liebe Frau Mika,
aus alter Verbundenheit mit einer früher einmal linksliberalen Zeitung bin ich immer noch Abonnent der Frankfurter Rundschau und habe dabei lange darüber hinweggesehen, dass man inzwischen in den meisten Artikeln schon in der Überschrift, spätestens aber im ersten Absatz, gesagt bekommt, in welche der beiden verfügbaren Schubladen „Gut“ oder „Böse“ man die Handelnden einzuordnen hat, bevor die eigentliche Nachricht beginnt. Der große Dreispalter auf der Aufschlagseite des Politikteils über Albrecht Müller und die Nachdenkseiten mit dem Titel: „Zweifel an der wahrsten Wahrheit“, den ich am Montag in der Rundschau fand, hat für mich das Fass zum Überlaufen gebracht. Es ist mir schwer verständlich, wie Sie, eine langjährige Chefredakteurin der taz, so ein rufmordendes Machwerk in Ihrem Blatt dulden können. Zwei Drittel des Beitrags referieren angebliche Verschwörungstheoretiker und –theorien von links bis rechts, die der Autor zu einer „Querfront“ vereint und auf unterschiedliche, zum Teil nur assoziative Weise mit Albrecht Müller und den Nachdenkseiten in Verbindung bringt. Das dient erkennbar nur dazu, den unbequemen und einflussreichen Links-Sozialdemokraten bei seiner (potentiellen) Leserschaft als verkappten Rechten, wenn nicht gar Völkisch-braunen darzustellen. Das ist nicht das erste Mal, dass ich so etwas in Ihrer Rundschau lesen muss. Sie haben auch so prominent und in so epischer Breite wie kein anderes mir bekanntes Blatt über die in gleicher Machart gestrickte Pseudo-Analyse zur angeblichen „Querfront“ aus der Otto-Brenner-Stiftung berichtet. Ihr Autor Steven Geyer hat das damals geschriebene in seinem Artikel von Montag offenkundig recycelt.
Da die Gefahr groß ist, sich zu beschmutzen, wenn man sich zu sehr mit Dreckschleudern befasst, werde ich Sie, Herrn Geyer und die Rundschau ab jetzt in Ruhe Ihre wertvolle Arbeit tun lassen, für wen auch immer.

Leben Sie wohl
Norbert Häring

Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=28205#more-28205

Würde ich dies einfach so hinnehmen, wäre ich wohl nicht im Forum angemeldet!
Und wäre der ÖRR für diese Meinungsmache nicht so enorm wichtig, wäre er schon längst in Grund und Boden gestampft.
Auch RA Böhlk hat darauf hingewiesen, wie wichtig auch der politische Kampf gegen dieses Unrechtssystem ist.
So nun aber genug des Lamentierens, die Mods werden meckern und das wollen wir doch nicht!

Gruß Petra


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