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Autor Thema: "Unabhängige Justiz? Wer im Glashaus sitzt, soll nicht auf Polen werfen"  (Gelesen 1826 mal)

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Blog von Norbert Häring, 21.12.2017
"Unabhängige Justiz? Wer im Glashaus sitzt, soll nicht auf Polen werfen"

Zitat
[...] Sehr viel trüber sieht es aber auf Landesebene aus, also bei den ersten paar Instanzen, durch die eine Richterin aufsteigen muss, um überhaupt an ein Bundesgericht zu gelangen. Nicht alle Länder haben Richterwahlausschüsse. Wo es sie gibt, sieht das Verfahren manchmal so aus, wie zum Beispiel in Bayern, wo ein Landtagsauschuss mit zehn Mitgliedern [1], von denen sechs die CSU stellt,  in einem nichtöffentlichen Verfahren über das striktes Stillschweigen zu bewahren ist, mit einfacher Mehrheit der CSU-Stimmen die Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof wählt, die das CSU-geführte Justizministerium vorgeschlagen hat. [...]

Zentral für die Beförderungschancen sind die Beurteilungen durch die vorgesetzten Richterinnen, die wiederum nicht ohne das Wohlwollen des Justizministers diese Position haben erreichen können. Aber alle Beförderungsstellen müssen in Einklang mit dem Grundgesetz ausgeschrieben werden, um allen geeigneten Kandidaten gleiche Chancen zu geben. Das geht dann so [2]: In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2016 heißt es, unter den Richterinnen und Richtern in Baden-Württemberg sei "die Vorstellung weit verbreitet". (Aktenzeichen 2 K 3639 /14). In der Praxis laufe es nach Überzeugung vieler Richter so, "dass sich zunächst die Personalverantwortlichen des Justizministeriums zusammen mit dem Gerichtspräsidenten auf einen Richter einigten, der eine Stelle erhalten solle, und dem Ausgewählten daraufhin mitgeteilt werde, für ihn werde demnächst eine Stelle ausgeschrieben. Erst im Anschluss hieran erfolge die öffentliche Ausschreibung der Stelle." Bewerbe sich jemand anderes als der Vorgesehene auf die Stelle, wird referiert, sei das "nicht ratsam": Es bleibe nicht nur "von vornherein ohne Erfolg", weil die Beurteilungen entsprechend der Vorauswahl ausfielen, sondern werde "regelmäßig mit Nachteilen beim weiteren beruflichen Fortkommen sanktioniert".

Welche Chancen auf Beförderung hat wohl die Veraltungsrichterin (m/w), die dieses Urteil "verbrochen" hat. Welche Beförderungschance hat wohl der Tübinger Richter am Landgericht (2. Instanz), der als Einziger regelmäßig wagt zu urteilen, dass der Rundfunkbeitrag, an dem alle regierenden Parteien aller Länder sehr hängen, gesetzwidrig sei. [...]
Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/923-unabhaengige-justiz-wer-im-glashaus-sitzt-soll-nicht-auf-polen-werfen

[1] "Landtagsauschuss mit zehn Mitgliedern:"
https://www.bayern.landtag.de/parlament/gremien/richter-wahl-kommission/

[2] "Das geht dann so:"
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.befoerderungen-in-der-suedwest-justiz-wenn-richter-am-recht-zweifeln.b67ba90e-938c-4158-bba0-edbf15cf8e89.html

Edit DumbTV:
Siehe dazu auch den Thread:
So unabhängig sind unsere Richter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg108867.html#msg108867


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2017, 16:31 von DumbTV«

 
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