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Autor Thema: WDR verweigert Zusendung von Bescheiden  (Gelesen 2023 mal)

H
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WDR verweigert Zusendung von Bescheiden
Autor: 18. Dezember 2017, 17:33
Hallo,

Person A bekommt regelmässig Post vom Beitragsservice, mit dem Hinweis, dass eine Rate, einer Ratenzahlung nunmehr fällig sei.

Person A hat daraufhin zurückgeschrieben, dass keine Ratenzahlungsvereinbarung bekannt sei, und A daher um entsprechende nachweise bittet.

Gleichzeitig hat Person A die der angeblich zugrundeliegenden Ratenvereinbarung notwendigen Bescheide angefordert. Doch statt A die Bescheide zuzuschicken, wird nunmehr behauptet, diese seien nicht mehr notwendig, und wenn A nun nicht binnen einer kurzen Frist (2 Tage) das "Beitragskonto" ausgleiche, würde der Vorgang bzw. die Forderung zwangsweise Vollstreckt werden.

Person A findet es schon eine ziemliche Frechheit, notwendige Bescheide vorzuenthalten. (Der Grund ist A schon klar...man hat Angst vor einem Widerspruch mit EuGH Begründung).

Was kann A nunmehr machen, um die notwendigen Bescheide zu erhalten ?

Unserer Stadtkasse ist eine willfährige ...., die weder Einwendungen prüft noch sich sonst um Einsprüche schert.

Grüße
Adonis

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.

 


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P
  • Beiträge: 3.999
Re: WDR verweigert Zusendung von Bescheiden
#1: 18. Dezember 2017, 22:28
Zitat
Was kann A nunmehr machen, um die notwendigen Bescheide zu erhalten ?

Eine Leistungsklage erheben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsklage
Zitat
Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird. Sie kann statthafte Klageart im Zivilprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht, Sozialrecht und im finanzgerichtlichen Verfahren sein.

Hier müsste die Klage vielleicht auf Unterlassen durch die LRA ausgerichtet sein.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: WDR verweigert Zusendung von Bescheiden
#2: 19. Dezember 2017, 06:14
Person A hat daraufhin zurückgeschrieben, dass keine Ratenzahlungsvereinbarung bekannt sei, und A daher um entsprechende nachweise bittet.
Möglicherweise sollte Person A direkt an die zuständige Rundfunkanstalt schreiben und um Stellungnahme bitten, damit der Sachverhalt aufgeklärt werden kann.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: WDR verweigert Zusendung von Bescheiden
#3: 19. Dezember 2017, 14:04
Anschreiben der "Anstalt" - das könnte man natürlich tatsächlich tun, um besagten Sachverhalt aufzuklären. Und freundlich & guter Bürger, wie auch ein fiktiver Besucher einer ist, könnte dieser sich ein solch' kooperatives Vorgehen auch diversen öffentlichen Institutionen ggü. vorstellen. Aber den Herrschaften vom ÖRR ggü., die einen verscheissern bzw. verscheissern lassen, wo es geht?

Kostete davon abgesehen den Schreiber in dem Fall überdies wieder zusätzliches Geld (das dann selbstredend für den "Rundfunkbeitrag" fehlen würde :->>>), etwa für eine Zustellung via Gerichtsvollzieher, Einschreiben mit Rückschein oder ggf. das "Faxen machen", oder wie dieser seine Korrespondenz mit seiner Anstalt sonst gerichtsfest zu gestalten pflegt - während man auf gerichtlicher Ebene die entsprechende Post zur Not sogar zu Fuß in den entsprechenden Briefkasten dortselbst werfen kann.

Insofern & auf dem Hintergrunde dessen, dass nun u. a. "unsere" tollen Verwaltungsgerichte - über deren dem Staat (& dem Staatsfunk) zuarbeitende Auslegung einschlägiger Rechtsvorschriften (oder im Bedarfsfall halt auch über deren vollständige Ignorierung) wie etwa auch über die Absegnung der sogenannten "Amtshilfe" bei der Eintreibung von "Rundfunkbeiträgen" - dem Untertanen doch seit Jahr & Tag fortwährend signalisieren, wo auch & gerade i. S. "Rundfunkbeitrag" der obrigkeitsstaatliche Hammer hängt, wäre ebenso gut auch eine Weigerung nachvollziehbar, als Bürger für andere zu denken und sich stattdessen mit entsprechender Klage an das zuständige Gericht zu wenden. Wenn doch der ÖRR bzw. dessen "Anstalten" letztlich Behördenstatus genießen, welchen Sinn hätte ersteres dann, zumal angesichts der vielen, vielen Schreiben, die bei den "Anstalten" & deren Etablissement in Köln "verloren zu gehen" pflegen ?

Sollte das zuständige Gericht entgegen der bisherigen allerweitest überwiegenden eigenen Praxis dann womöglich plötzlich den Antragsteller bescheiden, dieser habe sich doch bittesehr an die Anstalt selber zu wenden, da diese - staatsfern und Nichtbehörde, die sie ggf. nun mal (auf einmal) sei  - zwingend als nicht der Welt der Verwaltungsverfahrensvorschriften zugehörig zu gelten habe, dann wäre das doch überaus putzig. Und so ein braver Soldat Schweijk fände das bestimmt auch cool in diesen drögen Zeiten...


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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