Hallo Leute.
Ich hab mal eine hypothetische Frage:
Person X hat eine Ankündigung für ein Verwaltungszwangsverfahren von Stadtkasse Y erhalten. Daraufhin hat Person X die Stadtkasse Y informiert, dass Person X keinerlei Zahlungsaufforderungen oder Vollstreckungstitel erhalten habe, Stadtkasse Y solle dies bitte nachweisen. Stadtkasse Y hat diese Einwendung zurückgewiesen mit der Begründung, Person X solle sich an die Anordnungsbehörde wenden. Nach der erneuten Ankündigung eines Verwaltungszwangsverfahrens hat Person X Widerspruch bei Stadtkasse Y eingelegt. Auch dieser Widerspruch wurde zurückgewiesen. Nachfolgend wurde das Konto von Person X gepfändet. Angenommen dies ereignete sich vor über einem Jahr, könnte Person X diese Pfändung noch zurück bekommen? Angenommen Person X hat sowohl zum Zeitpunkt der Pfändung, als auch im Beitrags-relevanten Zeitraum Leistungen nach SGB II bezogen, so dass die eigentliche Grundlage der Beitragserhebung nichtig sein müsste (?); könnte dies zu Gunsten von Person X verwendet werden?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für alle Antworten.