Damit wars dann eigentlich auch schon gelaufen, um Kosten zu sparen zieht Kläger die Klage zurück.
Was andere VG wie Tübingen, Hamburg etc. machen interessiert die leider überhaupt nicht.
Person M ist eine Person S bekannt, die ebenso ihre Klage Mitte diesen Jahres beim VG Sigmaringen in der mündlichen Verhandlung zurückgezogen hat. Person S hat bis heute
keinen Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt.
Allerdings muss man dazu sagen, dass Person S im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen wohnt.
Möglicherweise ruhen besonders in diesem Zuständigkeitsbereich die Vollstreckungen, bzw. können mit den entsprechenden Anträgen und Beschwerden Ruhend gestellt werden.
Es empfhielt sich zum Thema Aussetzung mehrere Punkte in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen:
- VGs Frankfurt, Göttingen, Hamburg, wohl bald auch Darmstadt und weitere setzen aus
- Widersprüche in den Entscheidungen des BVerwG vom März 2016 und seinem "Hotel"-Urteil
- Inhalt der aktuelle Fragenkatalog des BVerfG
- Inhalt der Beschwerde des LG Tübingen beim EuGh.
(Weitere Infos zu diesen Angaben bitte die Suche-Funktion verwenden)