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Autor Thema: 2 Bewohner - Einer Student Bafög und ein Gehaltsempfänger  (Gelesen 1766 mal)

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Hallo zusammen,

etwa zwei Jahre kamen für uns nur Erinnerungen auf die wir nicht reagierten. Nun nach einer Ummeldung kamen nun einige Schreiben.
Es ist so, dass ich nun ebenfalls Student als Bafög Empfänger bin (ab Oktober), die Ummeldung fand im August statt.
Nachdem wir nicht reagiert haben kam nun die Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung.
Mir geht es jetzt nicht um die 2 fehlende Monate, ich möchte aber nicht auf irgendwas eingehen, wenn man es vermeiden kann. Offiziell muss ich ab Oktober demnach nicht zahlen.

Zum anderem noch eine andere Frage, da dies zeitweise auch so der Fall war. Wie verhält es sich, wenn eine Person nicht beitragspflichtig ist, also z. B. Bafög Empfänger oder ähnliches und der andere arbeitet. Der Student ist ja befreit, ist aber damit die Wohnung befreit, oder muss dann wegen der zweiten Person dennoch gezahlt werden? Das konnte ich leider bisher nicht rausfinden.

Nun allerdings die Frage, sollte ich mir den Weg nun einfach machen, das klären, dass ich nicht Beitragspflichtig bin, oder sollte man lieber einen anderen Weg beschreiten?

Danke und liebe Grüße


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P
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Person A als Nichtbefreiter ist nur für seine Schulden verantwortlich. Der Beitrag je Wohnung beträgt X, die Umlage auf zwei Personen beträgt X/2, kann eine Person Ihren Beitrag aufgrund von Geldmangel oder Befreiung nicht zahlen, dann ist die andere Person dennoch nicht für diese verantwortlich. Natürlich kann Person A auch die Schulden der Person B übernehmen, aber warum sollte sie das? Genauso gut kann sie die entsprechende Aufteilung verlangen. Falls Sie dennoch in Vorleistung für Person B geht muss Sie sich den Anteil rechtlich so absichern, dass Sie Ihn bekommen kann, wenn Person B wieder zahlen kann.

Die LRA sieht das gewöhnlich anders und fordert von A alles. Das ist rechtlich möglich, wenn Person A eine Möglichkeit hat die Teilschuld von B zu erlangen. Das bringt für Person A Schwierigkeiten, weil Person B als Schuldner nicht in den Bescheiden ausgewiesen wird. Person A hat also Probleme gegen Person B rechtlich vorzugehen, also selbst dann wenn Person A das gar nicht vor hätte.
Deshalb muss es von Person A das Ziel sein, das rechtliche Problem dorthin zu verschieben wo es entsteht. Die freie Auswahl von Person A ist Willkür und Willkür hat kein Platz in einem Rechtsstaat.
Versteckt werden soll diese Willkür damit, dass Person A und Person B selber festlegen sollen wer bezahlt, aber machen Sie das nicht, so wird die LRA einmal von A und einmal von B den vollen Betrag fordern ganz unabhängig von einander. Person A würde nichts von B erfahren, wenn A und B sich nicht kennen und nicht miteinander reden würden. Person A sollte sich eine WG vorstellen mit 3 Personen, welche diese bewohnen aber nichts miteinander zu tun haben. Wenn die 3 Bewohner nicht miteinander reden etc, dann kann es passieren dass jeweils einzeln und damit in Summe dreimal zahlen, obwohl jeder nur X/3 zahlen bräuchte.

In Deutschland gilt jeder ist maximal für seine eigenen Schulden verantwortlich. Die LRA behauptet, jeder schulde den vollen Betrag solange bis einer tatsächlich bezahlt.

Wenn Person A zur Überlegung kommt sich gegenüber B abzusichern oder Person B zur Überlegung, dass sie einen Nachweis benötigen könnte dass sie durch Person A bereits bezahlt habe, weil A zahlen würde und B nicht befreit wäre und B demnächst in 3 Jahren umziehen wollte, dann könnte bei fehlendem Nachweis von B für eine erfolgte Zahlung der letzten drei Jahre nach Umzug eine kräftige Nachforderung kommen, genauso wie dass viele WGs jetzt in 2018 bevorsteht. Ebenso braucht A etwas um später gegen B die abgelaufen Ansprüche geltend zu machen, dann kann Person A auch unmittelbar Anträge auf Splitting stellen schon um gegen Person B ein Anspruchspapier Dokument zu erhalten.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die LRA sieht das gewöhnlich anders und fordert von A alles. Das ist rechtlich möglich, wenn Person A eine Möglichkeit hat die Teilschuld von B zu erlangen. Das bringt für Person A Schwierigkeiten, weil Person B als Schuldner nicht in den Bescheiden ausgewiesen wird.

Person A hat also Probleme gegen Person B rechtlich vorzugehen, also selbst dann wenn Person A das gar nicht vor hätte.

Hat es eigentlich irgendwann und irgendwo schon einmal einen Prozess eines Zahlungszwangsverpflichteten gegen seinen/seine Mitbewohner auf anteilige Mitfinanzierung des sogn. Rundfunkbeitrags gegeben? Falls nicht, so wäre es interessant, wenn sich zwei oder mehr Bewohner einer WG bereit erklären könnten einen solchen Streit einmal auszufechten, praktisch als Musterprozess.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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