Person A als Nichtbefreiter ist nur für seine Schulden verantwortlich. Der Beitrag je Wohnung beträgt X, die Umlage auf zwei Personen beträgt X/2, kann eine Person Ihren Beitrag aufgrund von Geldmangel oder Befreiung nicht zahlen, dann ist die andere Person dennoch nicht für diese verantwortlich. Natürlich kann Person A auch die Schulden der Person B übernehmen, aber warum sollte sie das? Genauso gut kann sie die entsprechende Aufteilung verlangen. Falls Sie dennoch in Vorleistung für Person B geht muss Sie sich den Anteil rechtlich so absichern, dass Sie Ihn bekommen kann, wenn Person B wieder zahlen kann.
Die LRA sieht das gewöhnlich anders und fordert von A alles. Das ist rechtlich möglich, wenn Person A eine Möglichkeit hat die Teilschuld von B zu erlangen. Das bringt für Person A Schwierigkeiten, weil Person B als Schuldner nicht in den Bescheiden ausgewiesen wird. Person A hat also Probleme gegen Person B rechtlich vorzugehen, also selbst dann wenn Person A das gar nicht vor hätte.
Deshalb muss es von Person A das Ziel sein, das rechtliche Problem dorthin zu verschieben wo es entsteht. Die freie Auswahl von Person A ist Willkür und Willkür hat kein Platz in einem Rechtsstaat.
Versteckt werden soll diese Willkür damit, dass Person A und Person B selber festlegen sollen wer bezahlt, aber machen Sie das nicht, so wird die LRA einmal von A und einmal von B den vollen Betrag fordern ganz unabhängig von einander. Person A würde nichts von B erfahren, wenn A und B sich nicht kennen und nicht miteinander reden würden. Person A sollte sich eine WG vorstellen mit 3 Personen, welche diese bewohnen aber nichts miteinander zu tun haben. Wenn die 3 Bewohner nicht miteinander reden etc, dann kann es passieren dass jeweils einzeln und damit in Summe dreimal zahlen, obwohl jeder nur X/3 zahlen bräuchte.
In Deutschland gilt jeder ist maximal für seine eigenen Schulden verantwortlich. Die LRA behauptet, jeder schulde den vollen Betrag solange bis einer tatsächlich bezahlt.
Wenn Person A zur Überlegung kommt sich gegenüber B abzusichern oder Person B zur Überlegung, dass sie einen Nachweis benötigen könnte dass sie durch Person A bereits bezahlt habe, weil A zahlen würde und B nicht befreit wäre und B demnächst in 3 Jahren umziehen wollte, dann könnte bei fehlendem Nachweis von B für eine erfolgte Zahlung der letzten drei Jahre nach Umzug eine kräftige Nachforderung kommen, genauso wie dass viele WGs jetzt in 2018 bevorsteht. Ebenso braucht A etwas um später gegen B die abgelaufen Ansprüche geltend zu machen, dann kann Person A auch unmittelbar Anträge auf Splitting stellen schon um gegen Person B ein Anspruchspapier Dokument zu erhalten.