Eine Information zu einem fiktiven, ähnlich gelagerten Fall in Berlin:
Gegen einen Widerspruchsbescheid wurde 2015 geklagt. Zuvor war den zugrundeliegenden Bescheiden widersprochen und jeweils Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt worden. Das Verfahren liegt aktuell seit 2015 beim Verwaltungsgericht.
Im November 2017 kam ein erneuter Festsetzungsbescheid mit der Ankündigung, Forderungen aus vorhergehenden Bescheiden jetzt zur Zwangsvollstreckung zu geben. Dem Festsetzungsbescheid wurde widersprochen, der RBB darauf hingewiesen, dass die Zwangsvollstreckung rechtswidrig wäre, da die Beiträge Gegenstand einer laufenden Klage sind und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde. Gleichwohl, im Dezember kam ein Schreiben vom Finanzamt, über zu vollstreckende Rundfunkbeiträge, die derzeit Gegenstand der seit 2015 laufenden Klage sind.
Das Finanzamt teilte nach fiktiver telefonischer Intervention mit Verweis auf die laufende Klage gegen die zu vollstreckenden Bescheide einschliesslich Angabe des Aktenzeichens beim Verwaltungsgericht mit, es würde die Sache zur Klärung an den Beitragsservice zurückgeben.
D.h. es ist in diesem fiktiven Fall wieder Zeit gewonnen. Man kann sich allerdings gut vorstellen, dass es nicht lange dauert, bis die Zwangsvollstreckung vom Beitragsservice wieder zurückkommt.
Die Frage ist, wie geht es dann weiter.