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Autor Thema: SAT1 - Frühstücksfernsehen: Kampf gegen die GEZ - bis in den Knast!  (Gelesen 4019 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle Logo:http://www.030casting.de/content/site_content/1321005896.jpg
SAT1 - Frühstücksfernsehen:
Kampf gegen die GEZ - bis in den Knast!


Quelle: SAT1 15.11.2017


Zitat
Dieser wütende GEZ-Verweigerer ist schon in den Knast gegangen, nur um die Zwangsabgabe "Rundfunkgebühr" nicht bezahlen zu müssen. Jetzt hat er sich auch noch mit einem krassen Plakat in die Innenstadt gestellt. Doch damit spricht er einigen aus der Seele.

Video hier | 4:43 Min |:
https://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/1-kampf-gegen-die-gez-bis-in-den-knast-clip


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 12:37 von DumbTV«
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s
  • Beiträge: 236
Ist der "Ritter" hier auch vertreten?
Sat 1 hätte da doch ein wenig mehr unterstützend berichten können.
Der letzte Satz ist ja schon wieder sehr negativ....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:57 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

v
  • Beiträge: 1.202
Der Kollege war letzte Woche das erste Mal beim Runden Tisch in Bremen und hat von seinen Aktionen berichtet. Hier im Forum ist er (soweit ich weiss) nicht aktiv, aber beim Fratzenbuch.


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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  • Beiträge: 890
Schade, dass Herr M. so weit entfernt ist. Da wäre ich sofort dabei. Und am besten mit dem Plakat in unmittelbarer Nähe zum BVerfG. Eine Aussage des Herrn M. kann ich bestätigen: Viele Leute hoffen, das durch Leute wie ihn was verändert wird, aber selber nichts machen wollen, die einfach nur abwarten, und sich dann freuen wenn der Beitragsservice fällt.
So sieht es leider bei einem Großteil der Bevölkerung aus. Ginge von diesem Großteil nur ein Bruchteil auf die Straße, wäre dieses System schon Vergangenheit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:58 von Bürger«

c

cleverle2009

Der im clip gezeigte Fachanwalt ist ein Systemling. Dass er für Medienrecht an den Start geht, zeigt seine Einstellung deutlich auf. Wenn er erklärt, dass das Verwaltungsgericht die Sache für verfassungskonform hält, ist dies ein ganz klarer Manipulationsversuch. Die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwaltes im Kampf gegen den Staat ist ausgesprochen klein, wenn dann mal doch einer gefunden wird, kann man ihn nur unter Aufgabe seiner bürgerlichen Existenz durch in Kaufnahme der totalen Verschuldung - mit ungewissem Ausgang - in Anspruch nehmen. Für Nichtjuristen bleibt nichts Anderes übrig, als ein minimalistisches Studium der Gesetze und dann die Verteidigung in die eigene Hand nehmen. Der Staat bricht mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Grundgesetz. Die Klage, eines hier mitlesenden Foristen, die auf das Grundgesetz aufgebaut ist, wird von der Justiz nicht bearbeitet. Der Mitforist hat mir erzählt, dass er vermutet, in der Fachbibliothek der Justiz würde das Exemplar des Grundgesetzes fehlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:59 von Bürger«

m

motte

Der letzte Satz ist ja schon wieder sehr negativ....

Was anderes erwartet? Die Privatsender würden sich ja selbst gerne am Zwangsfuttertrog laben.
Vom "System" würde ich keine Unterstützung erwarten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:59 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
Soooo negativ würde ich das nicht sehen. Immerhin: sie berichten! Und selbst so eine Aussage wie z.B. "das die große Masse sich nur nicht traut auf die Barrikaden zu gehen und hoffen, dass das System trotzdem zerfällt" wurde nicht 'rausgeschnitten. Selbst sein provokatives Transparent wurde in aller Deutlichkeit gezeigt.

So ein Bericht war vor noch nicht all zu langer Zeit undenkbar!

...und Hut ab vor dem couragiertem Engagement von P.!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 20:11 von karlsruhe«
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn  er erklärt, dass das Verwaltungsgericht die Sache für verfassungskonform hält, ist dies ein ganz klarer Manipulationsversuch.

Nein, das ist eine Tatsachenbehauptung, die sich überprüfen lässt. Jedenfalls beinahe.  8) Nun wissen wir allerdings nicht, ob die Richter am BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag tatsächlich für verfassungskonform halten. Wir wissen aber, dass sie die Behauptung es wäre so, in Urteile geschrieben haben. Nimmt man die Urteile als offizielle Feststellungen des Gerichts, so ist die Aussage des RA wohl richtig. Das macht die Urteile des BVerwG nicht richtiger, zeigt aber, dass man die deutschen Verwaltungsgerichte die Frage der Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags besser nicht entscheiden lässt. Nun ist das BVerwG für diese Fragen ja glücklicher Weise gar nicht zuständig. Dummerweise braucht es aber Geld, Zeit und Geduld, in DE sein Recht zu erstreiten.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 23:01 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Für den Standard-Rezipienten...

Wenn  er erklärt, dass das Verwaltungsgericht die Sache für Verfassungskonform hält ist dies ein ganz klarer Manipulationsversuch.
...
Nein, das ist eine Tatsachenbehauptung, die sich überprüfen lässt. Jedenfalls beinahe...

...wäre zum Befürchten eines fiktiven Besuchers doch eher der Aussage des VP zuzuneigen, zumal Im konkreten Kontext, um den es geht. "Normale" Rezipienten werden sich größtenteils der Mühe Deiner - formal natürlich richtigen - sprachlichen Differenzierung kaum unterziehen, zumal dies ja eher geeignet wäre, unerwünschte kognitive Dissonanzen noch zu befeuern, statt sedierend zu wirken. Dass der Typ vllt. auch nur leichtfertig gehandelt hat, mag u. U. auch noch sein, aber dennoch geht  zumal bei bislang nur bedingt am Thema Interessierten die Wahrscheinlichkeit, dass ein "für verfassungsgemäß hält" mit "für verfassungsgemäß erklärt" - wie es im übrigen ja auch für die Semantik von Berichten über Gerichtsverfahren typisch ist - in eins gesetzt wird, eher gegen 1 als gegen 0;

Insgesamt ähnelt das Muster bzw. die Semantik insofern doch zu sehr dem bzw. der irgendwelcher ÖRR-Verlautbarungen, etwa, das BVerwG habe doch die Verfassungsmäßigkeit des RBStV festgestellt, oder auch dem, was "DER JUSTIZIAR" in ähnlicher Form und Zusammenhang hie & da von sich zu geben beliebt (wobei etwa auch die Zahl derer, für die BVerwG bzw. BVerfG ein- und dasselbe sind, eher galoppierend zu- denn abnimmt, nicht nur beim ÖRR und dessen Exponenten  :->>).

Einzig die Frage, ob (konkreter) Vorsatz oder nur bedingter Vorsatz (weil man ja in u. U. großem Umfang auf die Dummheit [bzw. mit dem gleichen Ergebnis: Faulheit] des Publikums zählen kann), wäre bzgl. solcher potentiell anders gemeinten als gesagten Äußerungen (an anderer Stelle) der genaueren Betrachtung wert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:57 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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