Mit anderen Worten: auf Euro lautendes Bargeld zur Begleichung von Schulden darf man nicht folgenlos ablehnen. Lehnt daher die LRA die Annahme von Bargeld ab, so muss der Sender - nicht der Zahlungspflichtige! - mit den Nachteilen dieser Weigerung leben.
Ich verstehe das ganze Geschiss nicht:
Wenn mir jemand Geld schuldet, bin ich froh, wenn er mir dieses zahlt; egal wie.
Und warum haben die LRA keine Vereinbarungen mit den Banken, dass das Einzahlen auf eines deren Konten kostenfrei ist ?
Letztenldich ist dem Rundfunkunternehmen das Geld geschuldet, und nicht dem Beitragsservice. Ob der BS verpflichtet ist, Geld anzunehmen und wie, ist daher bedeutungslos...
Es muss einen anderen Grund haben, dass man so dramatisch versucht, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu forcieren.
Denn so muss ich, neben dem Innehaben einer Wohnung auch noch über ein Bankkonto verfügen.
Es gibt leider viele Menschen, die eben nicht über ein Bankkonto verfügen, aber den Beitrag dennoch zahlen müssen. Diese werden doch ungleich gegenüber denjenigen behandelt, die über ein Bankkonto verfügen....
Grüße
Adonis