Man löscht also Hinweise darauf, dass die Person nicht zahlungspflichtig ist.
Ein Schelm wer dabei Absicht unterstellt.
Ich frage mich dabei, ob alte Konten gelöscht werden, wenn sie im Plus sind...
Ich mit meinen gefühlten 2.000€ Miesen auf dem Konto komme wohl nicht in den Genuss des Datenschutzes... Dabei habe ich ihnen mehrfach versichert, dass sie bei mir falsch sind und auf
§11 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verwiesen:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-11(6) Die Landesrundfunkanstalt darf die in den Absätzen 4 und 5 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben verarbeiten. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. [...]
Es sind leider für die Rundfunkanstalten in diesem Staatsvertrag keine Aufgaben definiert. Außerdem konnte man mir nicht sagen, wann denn (innerhalb von 12 Monaten) eine "Prüfung" stattgefunden hat, ob ich wirklich in einer Wohnung nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wohne
Also der Datenschutzparagraf wird jedenfalls nach meinem Kenntnisstand einfach ignoriert bzw. nur zu eigenen Gunsten ausgelegt.