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Autor Thema: "Ungezogen" - ein blog-Beitrag zum erneuten Meldedatenabgleich 2018  (Gelesen 2129 mal)

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  • Beiträge: 920
hszemi.de        09.09.2018

Ungezogen
Der Beitragsservice meldet sich. Nach einem Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern habe man mich neu entdeckt und sich gedacht, ich sei möglicherweise rundfunkbeitragspflichtig.
Zitat
Ich denke mir, dass sie doch nicht alle Latten am Zaun haben. Bei meinem letzten Umzug hatte ich dem Beitragsservice doch mit meiner Abmeldung mitgeteilt, welche Person den Rundfunkbeitrag für meine neue Wohnung zahlt.
Die DSGVO muss ran.
Zitat
Der Beitragsservice bietet dankenswerterweise eine recht simple Selbstauskunft an. Etwas verdächtig dabei ist, dass man die nur benutzen kann, wenn man selbst Beiträge zahlt oder eine „Vorgangsnummer“ hat. Die ich aber in diesem Fall habe. Der Auskunftsantrag wird gestellt, und ich erwarte einen Brief mit einem Download-Code, der mir den Download meiner Auskunft erlauben wird.
Zitat
Ich bin noch nicht zufrieden und greife zum Telefonhörer.
Zitat
Ich erfahre, dass die Daten ehemaliger Beitragszahler nach ihrer Abmeldung gelöscht werden, sofern das Beitragskonto ausgeglichen ist. Wenig überraschend wundert sich der Beitragsservice dann, wenn diese Personen bei einem Abgleich mit den Meldebehörden wieder auftauchen, und schreibt sie an.
Zitat
Ich wende ein, dass ich hiernach ja direkt wieder „vergessen“ würde. In zwei Jahren würde der Beitragsservice mich dann wieder „entdecken“ und anschreiben, ob ich nicht eventuell beitragspflichtig sei – man könne mich auch gern rückwirkend anmelden, usw. usf. Das sei doch Unfug.
Das sei ein Service, wird mir entgegnet. Viele Menschen „vergäßen“ einfach die Meldung an den Beitragsservice. Es könne ja sein, dass ich in zwei Jahren umgezogen sei oder nicht mehr mit der Person zusammen wohne, die derzeit den Beitrag für die Wohnung entrichtet.
Weiterlesen auf  :
https://hszemi.de/2018/09/ungezogen/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2018, 01:13 von Bürger«

  • Beiträge: 886
Man löscht also Hinweise darauf, dass die Person nicht zahlungspflichtig ist.
Ein Schelm wer dabei Absicht unterstellt.

Ich frage mich dabei, ob alte Konten gelöscht werden, wenn sie im Plus sind...

Ich mit meinen gefühlten 2.000€ Miesen auf dem Konto komme wohl nicht in den Genuss des Datenschutzes... Dabei habe ich ihnen mehrfach versichert, dass sie bei mir falsch sind und auf
§11 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verwiesen:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-11
Zitat
(6) Die Landesrundfunkanstalt darf die in den Absätzen 4 und 5 und in § 4 Abs. 7,  § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben verarbeiten. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. [...]
Es sind leider für die Rundfunkanstalten in diesem Staatsvertrag keine Aufgaben definiert. Außerdem konnte man mir nicht sagen, wann denn (innerhalb von 12 Monaten) eine "Prüfung" stattgefunden hat, ob ich wirklich in einer Wohnung nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wohne ::)

Also der Datenschutzparagraf wird jedenfalls nach meinem Kenntnisstand einfach ignoriert bzw. nur zu eigenen Gunsten ausgelegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2018, 01:17 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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