Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Anne Helm (LINKE)
vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2017)
zum Thema: Kosten der Forderungsrealisierungen beim Rundfunkbeitrag
und Antwort vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017)http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11594.pdfZu 4
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält eine Vielzahl von Einwendungen von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich u. a. auf die Rundfunkprogramme, die Fragen der Verfassungsmäßigkeit, die Beachtung der Grundrechte und auf die mitgeteilten Rundfunkbeiträge beziehen. Diese Einwendungen erreichen den Beitragsservice sehr häufig als Reaktion auf Mitteilungen im Zahlungslauf. Der Beitragsservice führt laut RBB im System als "Widerspruchsverfahren" lediglich die von qualifizierten Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in den Landesrundfunkanstalten bzw. im Beitragsservice gekennzeichneten Widersprüche. Die Widersprüche, die in der allgemeinen Sachbearbeitung mit einem Informationsbrief beantwortet wurden, sind nicht enthalten. Auch die Widersprüche in Befreiungsangelegenheiten sind bei diesen Zahlen nicht mitgezählt.
1. Einwendungen der Bürger als Reaktion der Mitteilungen des Beitragsservices im Zahlungslauf.
2. Der Beitragsservice führt im System als "Widerspruchsverfahren" nur gekennzeichnete Widersprüche.