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Autor Thema: So kündigen Sie die GEZ richtig  (Gelesen 9910 mal)

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So kündigen Sie die GEZ richtig
Autor: 07. Juni 2011, 10:15
http://ratgeber.t-online.de/so-kuendigen-sie-die-gez-richtig/id_45994982/index

Falls die seite (mal wieder) vorzeitig nicht mehr funktioniert, hier eine kopie:

26.04.2011, 11:31 Uhr | rf (CF) / bec

Die Rundfunkgebühren, die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben werden, sind ein in Deutschland viel diskutiertes Thema. Ist in den Werbespots der GEZ stets die Rede von einer Anmeldung, können Sie sich als Gebührenzahler aber auch abmelden und so von den monatlichen Kosten befreien lassen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie keine rundfunkfähigen Geräte besitzen. Haben sie also kein Radio, internetfähiges Smartphone, einen PC oder TV-Gerät, sparen Sie durch eine Abmeldung viel Geld.
GEZ: Das kostet Sie der öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt in Deutschland einmal einen Grundversorgungs- und einmal einen Programmauftrag. Die durch den Rundfunkteilnehmer getätigte finanzielle Unterstützung garantiert seine gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit. Die Höhe der Beiträge variiert dabei je nach Vorhandensein der Empfangsgeräte von Haushalt zu Haushalt.

Besitzen Sie also etwa nur ein Radio und keinen Fernseher, müssen Sie derzeit 17,28 Euro an die GEZ für drei Monate öffentlich-rechtliches Radioprogramm entsenden. Besitzen sie beides sind es schon 53,94 Euro für drei Monate. Hochgerechnet auf das Jahr bezahlen die meisten Haushalte in Deutschland so 215,76 Euro. Wenn sie kein TV-Gerät besitzen und nur Internet und Radio daheim haben, sparen Sie bei der Abmeldung der TV-Geräte im Jahr demnach 146,64 Euro. Eine Abmeldung des TV-Geräts, rechnet sich also für Sie. (Haushaltsabgabe ersetzt GEZ-Gebühr ab 2013)

Auf diese Weise können Sie die GEZ kündigen

Wenn Sie die GEZ komplett oder ihr TV-Gerät einzeln kündigen wollen, sollten Sie beachten, dass eine reine Umzugsmeldung nicht ausreicht. Es bedarf im Rahmen der Abmeldung eines nachvollziehbaren und plausiblen Grundes, weswegen Sie keine GEZ-Gebühren mehr entrichten müssen. Dieser kann beispielsweise in einem Verkauf der Geräte oder in der Erklärung bestehen, dass Sie fortan nur noch bei einer anderen, angemeldeten Person die entsprechenden Medien nutzen. (So befreien Sie sich von der Gebühr)

Das ist bei der Abmeldung zu berücksichtigen

Die Abmeldung der GEZ sollte stets per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben auch an der richtigen Adresse angekommen ist. Wenn es trotz der Kündigung zu Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen kommt, so dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren, sondern sollten stets Einspruch einlegen. Berufen Sie sich dabei auf Ihre Kündigung und versuchen Sie, somit eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Zudem sollten Sie auf einer schriftlichen Bestätigung Ihrer Abmeldung durch die GEZ bestehen und notfalls immer wieder nachhaken. So sind Sie auf der sicheren Seite. Eine Kündigung kann stets auch per Fax erfolgen, und wenn Sie die GEZ kündigen, aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden möchten, so ist auch eine vorübergehende Abmeldung möglich. Hierzu müssen Sie jedoch auch die Empfangsgeräte aus Ihrer Wohnung entfernen, um ein Schwarz-Sehen oder Schwarz-Hören zu verhindern.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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