Hallo Leute,
mal in die Runde gefragt ... A ist momentan sehr stinkig
A hat am 03/2016 von der Vollstreckungsstelle der Stadt Zahlungsaufforderung für die GEZ erhalten.
A hat der bedienstete aufgefordert einige notwendige Unterlagen vorzulegen, um die Rechtsmäßigkeit der Forderung prüfen zu können.
Die Dame der Stadt hat A nichts schriftl. vorgelegt und sich auch dazu nicht geäußert.
A hat seit langem einen P-Konto.
A hat aus neugier mal bei seiner Bank angerufen um zu erfragen ob eine Pfändung vorliegen würde.
Ja, eine Pfändung von der Stadt würde seit 12/2016 vorliegen sagte die Bank zu A !!!!
A hat KEINE schriftl. Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt zugeschickt bekommen, hätte er bei der Bank nicht angerufen, würde A bis heute davon nichts wissen.
Also gut, A hat beim zuständigen Verwaltungsgericht angerufen um zu erfragen ob die Stadt ohne schriftliche Ankündigung des Pfändung-und Einziehungsverfügung bei der Bank pfänden kann? Antwort von der Verwaltungssachbearbeiterin:" kann ich Ihnen nicht sagen, Sie müssen bei der Stadt anrufen!" .
A sieht nicht ein bei der Stadt schlafende Hunde zu wecken.
Eine bekannte von A sagte erzählte ihm dass die Stadt eine eigene Gerichtsbarkeit hat und somit nicht verpflichtet sei A die Pfändungs-und Einziehungsverfügung schriftl. zukommen zu lassen !
? Hat also A keine Rechte darüber bescheid zu wissen was mit ihm und seinem Geld passiert?
A braucht dringend mal § um eine einstweilige Verfügung für das Verwaltungsgericht zu verfassen damit das auch vom Richter geprüft werden kann, denn vielleicht weisst der Richter darüber besser bescheid als die Verwaltungsangestellte beim VG
!?
Hier geht es nicht um die gepfändete Forderung sondern um den Verwaltungsakt (sagt man es so?).
A hat im Internet nachgeschaut , er findet aber keine aussagekräftige § die dieses darlegen .
Wer kann A helfen?
LG Disaster