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Autor Thema: Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt  (Gelesen 1288 mal)

d
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Hallo Leute,
mal in die Runde gefragt ... A ist  momentan sehr stinkig  >:(

A hat am 03/2016 von der Vollstreckungsstelle der Stadt Zahlungsaufforderung für die GEZ erhalten.
A hat der bedienstete aufgefordert einige notwendige Unterlagen vorzulegen, um die Rechtsmäßigkeit der Forderung prüfen zu können.
Die Dame der Stadt hat A nichts schriftl. vorgelegt und sich auch dazu nicht geäußert.

A hat seit langem einen P-Konto.
A hat aus neugier mal bei seiner Bank angerufen um zu erfragen ob eine Pfändung vorliegen würde.
Ja,  eine Pfändung von der Stadt würde seit 12/2016 vorliegen sagte die Bank zu A !!!!  >:(

A hat KEINE schriftl. Pfändungs- und Einziehungsverfügung  von der Stadt zugeschickt bekommen, hätte er bei der Bank nicht angerufen, würde A bis heute davon nichts wissen.

Also gut, A hat beim zuständigen Verwaltungsgericht angerufen um zu erfragen ob die Stadt ohne schriftliche Ankündigung des Pfändung-und Einziehungsverfügung bei der Bank pfänden kann? Antwort von der Verwaltungssachbearbeiterin:" kann ich Ihnen nicht sagen, Sie müssen bei der Stadt anrufen!" .

A sieht nicht ein bei der Stadt schlafende Hunde zu wecken.

Eine bekannte von A sagte erzählte ihm dass die Stadt eine eigene Gerichtsbarkeit hat und somit   nicht verpflichtet sei A die Pfändungs-und Einziehungsverfügung schriftl. zukommen zu lassen ! ???? Hat also A keine Rechte darüber bescheid zu wissen was mit ihm und seinem Geld passiert?  ::)

A braucht dringend mal § um eine einstweilige Verfügung für das  Verwaltungsgericht zu verfassen damit das auch vom Richter geprüft werden kann, denn vielleicht weisst der Richter darüber besser bescheid als die Verwaltungsangestellte beim VG  ::) !?

Hier geht es nicht um die gepfändete Forderung sondern um den Verwaltungsakt (sagt man es so?).

A hat im Internet nachgeschaut , er findet aber keine aussagekräftige § die dieses  darlegen .

Wer kann A helfen?  :-\

LG Disaster


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2017, 09:45 von Markus KA«

d
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...hat jemand ne Idee was A tun kann?  :-\


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Wenn wir das Bundesland erfahren könnten, würde ich das Thema erstmal in das richtige Board verschieben.

Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

bzw. selber dort mal recherchieren...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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