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Autor Thema: 17,50 Euro pro Monat: Peter Meyer aus Bremerhaven sieht das nicht ein!  (Gelesen 5281 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/30671995cw.png

RTL Nord, 17.10.2017

17,50 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat:
Peter Meyer aus Bremerhaven sieht das nicht ein!


Zitat
Es gibt Dinge, die muss einfach jeder zahlen, der Geld verdient. Dazu gehören zum Beispiel die Steuern, die Müllabfuhr, die Stromrechnung oder auch der Rundfunkbeitrag. Für das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet das: 17,50 Euro pro Monat zahlen. Peter Meyer aus Bremerhaven zahlt die Rechnungen aber nicht – er ist lieber ins Gefängnis gegangen! Alina Ahrens und Katja Bruns haben die ganze Geschichte.

Video (ca. 3:12 Min) auf:
http://rtlnord.de/nachrichten/id-1750-euro-rundfunkbeitrag-pro-monat-peter-meyer-aus-bremerhaven-sieht-das-nicht-ein.html


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Zitat
Steuern, die Müllabfuhr, die Stromrechnung
Kann der Bürger/Verbraucher alles durch persönliches Nutzungsverhalten beeinflussen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: Hier in Hamburg kannst du zwar die Größe der Mülltonne wählen, jedenfalls wenn du in einen Einfamilienhaus lebst, aber um die Grundgebühr kommst du auf keinen Fall herum. Zudem kann die städtische Müllabfuhr dich zwingen eine blaue Tonne (für Papierabfälle) auf deinem Grundstück zu dulden. Verzichtet man auf die grüne Tonne, so muss man das begründen, also z. B. einen eigenen Kompost betreiben.
Als Mieter ist dein Einfluß faktisch Null.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.393
Als Mieter ist dein Einfluß faktisch Null.
Sehe ich insgesamt nicht so; sind sich alle Mieter aber einig, bspw. weniger Müll zu produzieren, führt das durchaus schon mal dazu, daß letztlich eine Tonne weniger aufgestellt wird, (hier jedenfalls), was dann auch auf der Abrechnung an punktuell niedrigeren Betriebskosten zu sehen ist. Die eigenen Energiegesamtkosten bspw. kann auch jeder relativ einfach über seinen Energieverbrauch steuern, genauso wie den aufgangsbezogenen Energieverbrauch bei Mehrfamilienhäusern, wenn gemeinsam darauf geachtet wird, daß Licht bspw. nicht unnötig an ist. Freilich weiß ich jetzt nicht, wie das in anderen Bundesländern, Städten etc. gehandhabt wird.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In vielen Beiträgen wurde bereits über die gerne benutzten vergleichende Floskeln aber haltlosen Vergleiche zum Rundfunkzwangsbeitrag diskutiert.

Diese Floskeln werden auch gerne vom ÖRR verwendet und den Gerichten in den Mund gelegt.
Das diese aber für einen Vergleich stark "hinken" und gar unzulässig sind, erkennt man eigentlich schon an der Bezeichnung "Gebühr".

Am Rande bemerkt, es ist immer wieder amüsant, auch beim Publikum, wenn man das Gericht in der Verhandlung darauf hinweist, dass es gerade den Rundfunk mit Müll verglichen hat.  8)

Gern verwendete Vergleiche sind auch Wasser-, Stromgebühr, Erschließungsbeitrag etc.

Es wäre interessant, auch für zukünftige Kläger, wenn man zu diesen Floskeln ein eigenes Thema öffnet und darüber diskutiert, was für oder gegen diese Vergleiche spricht.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Einen Vergleich vermisse ich allerdings noch, und das wohl aus gutem Grund.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist einer Religion nicht unähnlich. Und manche "Würdenträger" dieser Religion klingen für mich fast schon wie religiöse Fanatiker. Missionieren um jeden Preis scheint das oberste Gebot zu sein.
Wenn man bedenkt, was schon alles im Namen von Glauben und Religionen in der Geschichte geschehen ist, kann einem vor der Zukunft, im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, schon Angst und Bange werden.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.487
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
17,50 Euro pro Monat: Peter Meyer aus Bremerhaven sieht das nicht ein!

Für die Diskussion von unpassenden / hinkenden Vergleichen in Bezug zum Rundfunkbeitrag ggf. einen neuen Thread eröffnen.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Kann mal jemand, der das im Eingangsbeitrag verlinkte Video anschauen kann, den Inhalt kurz zusammenfassen?


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Kurze Inhaltsangabe:

Peter Meyer, Lagerist hat seit ca. 3 1/2 Jahren keinen Rundfunkbeitrag gezahlt, aus Überzeugung. Ihn stört vor allem der Zwang dahinter für etwas bezahlen zu müssen, was man nicht will und nicht braucht.
Der Schriftverkehr mit dem Beitragsservice füllt inzwischen ganze Ordner. Er hat nach eigenen Angaben bisher auf jedes Schreiben, egal von welcher Stelle, ordnungsgemäß Widerspruch eingelegt und dieses auch aus seiner Sicht sehr gut begründet.

Aber dennoch wurde die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Den Gerichtsvollzieher, der bei ihm erschien, hat er zunächst noch ab wimmeln können. Aber schließlich standen dann sechs Polizeibeamte in seiner Wohnung und er wurde verhaftet.
Eine Nacht mußte er in der JVA Bremerhafen verbringen, wurde aber am nächsten Tag entlassen, da seine Frau, gegen seinen Willen, zwischenzeitlich die "Gebühren" zahlte. Es ging um einen Betrag von 395,81€.
Aufgeben will Peter Meyer allerdings nicht und seinen Widerstand mit aller Konsequenz fortsetzen.

Hier noch ein Zitat aus dem im Video gezeigten Haftbefehl, welches wohl Bände spricht:
Zitat
Gläubiger: Radio Bremen AöR, c/o ARD ZDF DR Beitragsservice, 50656 Köln

Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet, um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 284 Abs. 8 Abgabenordnung zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist.


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Z
  • Beiträge: 1.564
Gläubiger Radio Bremen, der sich ja in allen juristischen Belangen vom NDR vertreten zu lassen scheint; hat jetzt also der Mitarbeiter des Beitragsservice, der Angestellter von Radio Bremen ist, oder der unterbevollmächtigte Angestellte des NDR, der beim Beitragsservice arbeitet den Haftbefehl beantragt?
Irgendwie bin ich in meiner Ansicht bestärkt, vor Gericht nur noch Beweisanträge zu stellen, um aufgrund formaler Gründe den Beitrag auszuhebeln...


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P
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Zitat
Irgendwie bin ich in meiner Ansicht bestärkt, vor Gericht nur noch Beweisanträge zu stellen, um aufgrund formaler Gründe den Beitrag auszuhebeln...

Dann erkläre:
Die Tätigkeit des "Radio Bremen"/"NDR" ist Staatsfrei aufgebaut und organisiert. Das ist insoweit verfassungsrechtlich vorgegeben. Vgl. BVerfGE 59,231/255„… Diese "Staatsfreiheit" findet ihre Grundlage allein in der verfassungsverbürgten Freiheit des Rundfunks (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). …“

„3. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist von Verfassungs wegen staatsfrei zu organisieren. Seine  Organisationsform ist nicht Ausdruck einer Staatsabhängigkeit, sondern Ausdruck          gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Seine Freiheit von staatlicher oder sonstiger                 gesellschaftlicher Macht darf nicht – auch nicht durch die Hintertür – durch sachfremde    wirtschaftliche Vorgaben und Einflüsse ausgehöhlt werden. Das Verfahren zur Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muß dem entsprechen.“ Stuttgarter Erklärung der ARD zur  Medienpolitik vom 30. November 1983 Hauptversamlung

Quelle Seite 11 in der PDF
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/geschichte-des-br/geschaeftsbericht-br-1983-100~attachment.pdf?

Jetzt braucht es noch die Erkenntnis, dass die Anstalten nicht
die Träger der unmittelbaren und der mittelbaren Staatsverwaltung sowie Verwaltungshelfer sind.

Vgl.

Tagesschau Faktenfinder: Was ist "Staatsfunk"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24753.msg156847.html#msg156847
...
Das war wohl zumindest in der Vergangenheit noch klar, siehe auch ISBN 3-7875-0435-4

Zitat
Badura, Peter (1986):  Rundfunkfreiheit und Finanzautonomie. Rechtsgutachten.  Beiträge zum Rundfunkrecht, Bd. 35.     Frankfurt am Main: Hessischer Rundfunk.

https://epub.ub.uni-muenchen.de/9018/
https://epub.ub.uni-muenchen.de/9018/1/9018.pdf

...

Also entweder staatsfrei oder eben nicht.

Sofern ein Einzug der Gelder nicht getrennt ist vom Programm, der Vorgang also in einer einzelnen Organisation passiert, muss diese staatsfrei sein und damit eben auch keine staatliche Behörde. --> Bisher erklärten die Rundfunkanstalten das von sich auch.

Aus guten Grund, denn es fehlt die Fachaufsicht.
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 09:30 von PersonX«

L

Leo

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Kurze Inhaltsangabe:

Das Video kann ich nach wie vor nicht sehen, danke für die Inhaltsangabe.

Und die von RTLNord im Eingangstext verwendeten Floskeln erinnern in der Tat stark an Formulierungen der GEZ.

Bitte beachten: der Fall liegt schon fast ein halbes Jahr zurück.

Zitat
Am 11. Mai 2017 wurde Gebühren-Rebell Meyer morgens festgenommen: Erzwingungshaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Quelle: bild.de
http://www.bild.de/regional/bremen/gez/acht-polizisten-brachten-mich-in-den-knast-52365084.bild.html

Vergleiche dazu auch

GEZ-Verweigerer sitzt in JVA Bremerhaven!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23453.msg149506.html#msg149506


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Zitat
Es gibt Dinge, die muss einfach jeder zahlen, der Geld verdient. Dazu gehören zum Beispiel die Steuern, die Müllabfuhr, die Stromrechnung oder auch der Rundfunkbeitrag.

Diese beiden Sätze zeigen ja schon das Unvermögen der Menschen die Rundfunkgebühr richtig einzuordnen.

Steuern ist schon mal das schlechteste Beispiel, denn die Rundfunkgebühr ist keine Steuer, genauso wenig wie die Müllabfuhr usw.

Die Müllabfuhr passt auch nicht besonders gut, weil jeder Mensch zwangsläufig irgendwann Müll produziert, jedoch nicht zwangsläufig immer ÖR-Informationen konsumieren wird oder will. Rein theoretisch könnte ein Besitzer eines Grundstücks samt Eigentumswohnung auch auf die Gebühr verzichten, wenn er sich mit der Stadt darauf einigt, seinen Müll unter allen notwendigen Auflagen auf seinem Grundstück zu entsorgen und zu recyclen. Wird nur keiner machen, weil die Kosten dafür wahrscheinlich höher sind als die Gebühren der Müllentsorgung.

Die Stromrechnung ist völlig optional. Es gibt keine Pflicht sich einen Stromanbieter zu suchen. Wer will, kann auch ohne Stromanbieter und Strom in seiner Wohnung wohnen, es sei denn der Mietvertrag würde anderslautendes vorschreiben.

So lange das nicht in die Köpfe der Menschen rein geht und sich die Journaille wie hier, sich damit nicht auseinander setzt, wird man dieses Problem nie wirklich in den Griff bekommen, geschweige denn richtig bewerten können. Aber wie hatte Herr Eicher ja noch immer wieder geschworen? Man will nicht dass Menschen wegen der Rundfunkgebühr ins Gefängnis kommen? Versprechen erneut gebrochen, oder zählt das nicht, weil es nicht mehr das Gebiet des SWR ist? ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 19:18 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Steuern ist schon mal das schlechteste Beispiel, denn die Rundfunkgebühr ist keine Steuer, genauso wenig wie die Müllabfuhr usw.

Das sehen diverse Gutachter und viele Betroffene für die aktuelle Finanzierung der ÖR-Rundfunks ganz anders. So ist einer der Kritikpunkte am sogn. Rundfunkbeitrag gerade, dass dieser eine "Steuer auf wohnen" darstellt, die verschleiernd als Beitrag bezeichnet wird. Gerade weil dieser "Beitrag" ohne echte Gegenleistung von praktisch allen erhoben wird und nahezu unausweichlich ist, ist er einer Steuer mindestens vergleichbar und unterscheidet sich erheblich von Gebühren für die Müllentsorgung.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
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Ja, ich bin von der derzeitigen Rechtslage ausgegangen. Du glaubst gar nicht wie oft Leute sich noch für den Rundfunkbeitrag einsetzen, weil man diesen in deren Ansicht genauso wie Steuern zu zahlen hat. Wäre ansonsten aber auch ne komische Steuer, wenn man als Mitbewohner (in einer WG) mit geregelten Einkommen von der "Steuer" befreit wäre, nur weil man nicht als Eigentümer oder Vertragspartner eingetragen ist.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt. Bitte keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare, da vollkommen unnötig und der Übersicht abträglich. Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 19:21 von Bürger«

 
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