Brauchen wir wirklich zwei Anstalten, also ARD und ZDF?
Das ZDF ist eigenständig, die ARD nicht; den LRA kann nicht verwehrt werden, sich punktuell zusammenzuschließen, wie es nun einmal im Wettbewerbsrecht auch andere Unternehmen tun.
Brauchen wir wirklich jede einzelne ARD-Anstalt, sei sie noch so klein?
Jedes Land hat das Recht auf eine eigene LRA, wie es auch das Recht hat, sich mit anderen Ländern auf eine gemeinsame LRA zu verständigen; daran sollte nicht gerüttelt werden.
Brauchen wir zwei sich überlappende Korrespondentennetzwerke?
Nein; aber mehrere, die nebeneinander und unabhängig voneinander agieren, hätte man sonst doch quer über alle LRA "Einheitsbrei" im Angebot. Journalistische Vielfalt zeichnet sich aber auch dadurch aus, daß sie mehrere Meinungen zuläßt, bzw. abbildet.
Brauchen wir mehr als 200 öffentlich-rechtliche TV-, Radio- und Digitalangebote?
Ja, wenn die Einschaltquote dem entspricht.
Da brauchen wir uns auch alle gar nix vormachen; der ÖRR hechelt genauso nach Quote, wie alle Unternehmen der Branche.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;