Wenn der BR mal wirklich sparen will, dann soll er einen Teil seiner riesigen Übertragungswagen abschaffen.
Es ist schon wirklich erstaunlich, wie viele Übertragungswagen (2 große + min. 1 kleiner) vor einem einzigen Theater auf Anwohnerparkplätzen stehen können.
Man könnte natürlich auch sparen, indem man nicht bei jeder Veranstaltung die Toilettenhäuschen spendiert (auch wenn da wenigstens ein inhaltlicher Bezug gegeben ist).
Ebenfalls könnte man sparen, indem man nicht neue Studios in Augsburg baut.
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/menschen/korrespondenten-studio-schwaben-100.htmlMan könnte auch sparen, indem man den überbezahlten CSU-Funktionär ähm... Intendanten auf Viertel-Kost setzt.
Oder indem man auf eine wirtschaftliche Verbindung zur BLM verzichtet:
http://www.bmt-online.de/.
Oder auch hier: "38. Sitzung des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien am Donnerstag, dem 17. Dezember 2015 , 13:30 Uhr"
https://www.blm.de/files/pdf1/mr151217-protokoll.pdf (S. 13)
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.