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Autor Thema: Hostel muss vollen Rundfunkbeitrag nur bei Empfang zahlen  (Gelesen 1477 mal)

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Golem, 02.10.2017

Hostel muss vollen Rundfunkbeitrag nur bei Empfang zahlen


Zitat
[..] Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden (Az.: BVerwG 6 C 32.16). [..]

Auf die Zahlung des Rundfunkbeitrags durch Privatpersonen hat die Entscheidung keinen direkten Einfluss. Wie die FAZ berichtet, soll das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag aber auch grundsätzlich überprüfen. Das Gericht habe einen Fragenkatalog an die Bundesländer geschickt, auch die öffentlich-rechtlichen Sender, der Bundestag und der Bundesrat sollen sich äußern. Eine Reihe von Privatpersonen und Unternehmen sollen Verfassungsbeschwerden eingereicht haben.

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/gerichtsentscheidung-hostel-muss-rundfunkbeitrag-nur-bei-empfang-zahlen-1710-130375.html

Danke an User "pepilo" für den Hinweis.


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

Zum Fragenkatalog des BVerfG siehe und diskutiere bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 16:07 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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