Ich war bei 3 der 4 Verhandlungen anwesend. Bei der 4. Verhandlung handelte es sich genau genommen um 2 Verhandlungen, da einmal eine Gemeinde die Beklagte war (wegen einer Vollstreckungssache) und einmal der WDR. Eine Vertretung des WDR ist mittlerweile grundsätzlich bei Verhandlungen nicht mehr anwesend.
Seht es mir nach, dass ich jetzt hier kein detailliertes Protokoll der Verhandlungen fabriziere, auch wenn sich so etwas natürlich immer sehr schön liest. Wer einer mündlichen Verhandlung bisher noch nicht beigewohnt hat, weder als Zuschauer noch als Kläger, dem sei dies wärmstens empfohlen.
Mein Grund dafür ist: es gab einfach nix neues. Die zuständige Kammer sieht grundsätzlich keine Verfassungswidrigkeit und auch keine Möglichkeit einer Aussetzung des Verfahrens, weder wegen der anhängigen Verfahren beim BVerfG, noch wegen der Vorlage des LG Tübingen beim EuGH. Die Berufung wird mittlerweile grundsätzlich nicht mehr zugelassen und auch das OVG Münster lehnt mittlerweile Anträge auf Zulassung zur Berufung grundsätzlich ab. Dies ließ der Einzelrichter mehr oder weniger deutlich verlauten. Der Kammer "sei auch zu Ohren gekommen", dass mit einer mündlichen Verhandlung beim BVerfG nicht mehr und mit einer Entscheidung schon gar nicht mehr in 2017 zu rechnen sei, sondern erst im Frühjahr 2018.
Ich habe vor kurzen mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der sich mit dem Rundfunkbeitrag intensiv beschäftigt, und den ich für fachlich fähig halte. Seiner Meinung nach gibt es keinen haltbaren juristischen Grund, derartige Verfahren vor VG auszusetzen, und die VG, die dies doch tun, machen das, um die Arbeit erstmal liegen zu lassen und sich nicht weiter damit beschäftigen zu müssen.
Meiner Meinung nach und aus persönlicher Erfahrung sage ich, dass man sich zurzeit keine Hoffnung auf eine Aussetzung eines derartigen Verfahrens (vermutete Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags) machen sollte. Der einzige, nachhaltig sinnvoll gangbare Weg ist der bis zum BVerfG und dann wird man sehen, wie die Richter dort entscheiden.